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Änderungstext
Zehnte Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Inneres und Sport
- Hamburg -
Vom 3. Dezember 2024
(HmbGVBl. Nr. 38 vom 20.12.2024 S. 694)
Auf Grund der §§ 2 und 10 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 5. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 412), wird verordnet:
§ 1
Änderung der Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten
In der Anlage der Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten vom 6. Oktober 2015 (HmbGVBl. S. 273), zuletzt geändert am 5. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 416), treten in den nachstehend genannten Nummern an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Gebührensätze:
| Nummer 1.1.1 | 14,- | |
| Nummer 1.1.4 | 17,- | |
| Nummer 1.1.5 | 14,- | |
| Nummer 1.2 | 26,- | |
| Nummer 1.3 | 20,- | |
| Nummer 1.4 | erster Gebührensatz . .. | 80,- |
| Nummer 2 | 14,- | |
| Nummer 3 | 14,- | |
| Nummer 4.2 | 16,- | |
| Nummer 6.1 | 12,- | |
| Nummer 6.2 | 3,50 |
§ 2
Änderung der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz und dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz und dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 2. Dezember 2008 (HmbGVBl. S. 406), zuletzt geändert am 5. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 416), wird wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
1.1 Nummer 11 wird gestrichen.
1.2 Die Nummern 12 und 13 werden Nummern 11 und 12.
2. Die Anlage wird wie folgt geändert:
2.1 Nummer 1.1 erhält folgende Fassung:
| alt | neu | |||
"
|
2.2 In Nummer 1.2 wird der bisherige Gebührensatz "67,-" durch den Gebührensatz "68,-" ersetzt.
2.3 Hinter Nummer 1.3.1 wird folgende neue Nummer 1.3.2 eingefügt:
"
| 1.3.2 | wenn in diesem Zusammenhang eine Befragung der Eheschließenden nach § 13 Absatz 2 PStG erfolgt, um | 138,- |
2.4 Die bisherige Nummer 1.3.2 wird Nummer 1.3.3.
2.5 In den nachstehend genannten Nummern treten an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Gebührensätze:
| Nummer 1.5 | 68,- |
| Nummer 4 | 51,- |
2.6 In der Nummer 5.1 werden die Wörter "des Standesamts" durch die Wörter "des Standesamts im Dienstgebäude" ersetzt und der Gebührensatz "122,-" durch den Gebührensatz "150,-" ersetzt.
2.7 In den nachstehend genannten Nummern treten an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Gebührensätze:
| Nummer 5.2 | erster Gebührensatz | 255,- |
| zweiter Gebührensatz | 550,- | |
| Nummer 6.1 | zweiter Gebührensatz | 525,- |
| Nummer 6.2 | zweiter Gebührensatz | 525,- |
| Nummer 6.4 | zweiter Gebührensatz | 280,- |
2.8 In den Nummern 8.1 und 8.2 wird jeweils die Textstelle " § 42 Absatz 1," gestrichen.
2.9 Hinter Nummer 8.3 werden folgende Nummern 8.4 und 8.5 eingefügt:
"
| 8.4 | Beurkundung einer Erklärung oder Zustimmung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sowie der Erklärung zum maßgeblichen Geschlechtseintrag für das Rechtsverhältnis der Person zu ihren Kindern und der Erklärung nach Artikel 7a Absätze 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (§ 45b PStG) | 35,50 |
| 8.5 | Beurkundung mehrerer Erklärungen oder Zustimmungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sowie Erklärungen zum maßgeblichen Geschlechtseintrag für das Rechtsverhältnis der Person zu ihren Kindern und der Erklärung nach Artikel 7a Absätze 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (§ 45b PStG) | 55,50 |
2.10 In Nummer 9 wird der Gebührensatz "500,-" durch den Gebührensatz "505,-" ersetzt.
2.11 In Nummer 10 werden hinter dem Wort "Namensänderung" die Wörter "oder Änderung des Geschlechtseintrags" eingefügt.
2.12 In Nummer 13 wird der Gebührensatz "17,50" durch den Gebührensatz "18,-" ersetzt.
2.13 In Nummer 15 wird die Textstelle", § 56 Absatz 4 PStG" gestrichen.
§ 3
Änderung der Dolmetschergebührenordnung
(Stand: 19.03.2025)
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