Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Elfte Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Inneres und Sport
- Hamburg -

Vom 2. Dezember 2025
(HmbGVBl. Nr. 43 vom 16.12.2025 S. 779)


Artikel 1

Auf Grund der §§ 2, 10 und 12 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 5. März 2025 (HmbGVBl. S. 268), wird verordnet:

§ 1
Änderung der Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten

Die Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten vom 6. Oktober 2015 (HmbGVBl. S. 273), zuletzt geändert am 3. Dezember 2024 (HmbGVBl. S. 694) wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt:

"(3) Die in dieser Verordnung genannten Gebühren enthalten keine Umsatzsteuer. Soweit die Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg als Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, ist die Umsatzsteuer im Rahmen der Gebührenfestsetzung hinzuzurechnen. Bei Auslagen sind umsatzsteuerrechtliche Bestimmungen ebenfalls zu berücksichtigen."

2. Die Anlage wird wie folgt geändert:

2.1 In den nachstehend genannten Nummern treten an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Gebührensätze:

Nummer 1.1.1 16,-
Nummer 1.1.2 6,15
Nummer 1.1.3 6,15
Nummer 1.1.4 19,50
Nummer 1.1.5 16,-
Nummer 1.1.6 7,35
Nummer 1.2 30,-
Nummer 1.3 22,50
Nummer 1.4 erster Gebührensatz 92,50
Nummer 2 16,-
Nummer 3 16,-

2.2 Nummer 4.1 erhält folgende Fassung:

"4.1 schriftliche Bescheinigung über die Ersteintragungsfähigkeit eines Sondernamens in Personalausweise und Reisepässe 5,- bis 60,-"

.

2.3 In den nachstehend genannten Nummern treten an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Gebührensätze:

Nummer 4.2 16,50
Nummer 6.1 13,-
Nummer 6.2 4,-

2.4 Es wird folgende Nummer 7 angefügt:

"7 Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt ( § 4 Absatz 1 Satz 6 Nummer 2 des Passgesetzes vom 30. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 291 S. 3), zuletzt geändert am 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 322 S. 1, 2), in der jeweils geltenden Fassung 52,-".

§ 2
Änderung der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz und dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Die Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz und dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 2. Dezember 2008 (HmbGVBl. S. 406), zuletzt geändert am 3. Dezember 2024 (HmbGVBl. S. 694), wird wie folgt geändert:

1. In den nachstehend genannten Nummern treten an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Gebührensätze:

Nummer 1.1 74,50
Nummer 1.2 72,50
Nummer 1.3.1 52,-
Nummer 1.3.2 163,-
Nummer 1.3.3 68,-
Nummer 1.4 8,50
Nummer 1.5 77,-
Nummer 2 69,50

2. In Nummer 3 wird die Textstelle", § 45b Absatz 3" gestrichen und der Gebührensatz "35,50" durch den Gebührensatz "38,50" ersetzt.

3. In den nachstehend genannten Nummern treten an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Gebührensätze:

Nummer 4 54,50
Nummer 5.1 195,-
Nummer 5.2 erster Gebührensatz 276,-
zweiter Gebührensatz 600,-
Nummer 6.1 erster Gebührensatz 175,-
zweiter Gebührensatz 575,-
Nummer 6.2 erster Gebührensatz 175,-
zweiter Gebührensatz 575,-
Nummer 6.3 erster Gebührensatz 125,-
zweiter Gebührensatz 410,-
Nummer 6.4 erster Gebührensatz 84,-
zweiter Gebührensatz 300,-
Nummer 7 19,50
Nummer 8.1 38,50
Nummer 8.2 61,-
Nummer 8.3 38,50
Nummer 8.4 38,-
Nummer 8.5 60,-
Nummer 9

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 12.02.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion