Regelwerk, Gefahrenabwehr

Warnerlass
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1 Allgemeines

1.1 Bedeutung der Warnung im Brand- und Katastrophenschutz

1.2 Begriffsdefinition Warnmeldung, Gefahrenwarnung und vorsorgliche Information

1.3 Warnmittel

1.4 Warnstufen auszulösen über MoWaS

1.5 Verlautbarungsrechte und Sendezeit für Dritte im Rundfunk

2 Zuständigkeiten

2.1 Gemeinden und Kreise

2.2 Land

3 Warnung

3.1 Sirenen
3.1.1 Weckeffekt

3.1.2 Sirenensignale

3.1.2.1 Warnung bei Gefahren

3.1.2.2 Entwarnung

3.1.2.3 Probealarm

3.1.2.4 Alarmierung der Feuerwehr

3.1.3 Information durch Hörfunksender

3.1.4 Sirenenkataster im Informationssystem Gefahrenabwehr Nordrhein-Westfalen (IG NRW)

3.1.5 Landesweiter Probealarm

3.2 MoWaS

3.2.1 Räumlicher Gefährdungs- und Warnbereich
3.2.1.1 Eigener Zuständigkeitsbereich

3.2.1.2 Landesweiter und überregionaler Bereich

3.2.2 MoWaS vS/E

3.3 Bundes-/Landesweiter Warntag

4 Warnprozess

4.1 Fachliche Bewertung und Entscheidung durch die Einsatzleiterin oder den Einsatzleiter

4.2 Aufgabe der einheitlichen Leitstelle

4.2.1 Umsetzung der Warnung

4.2.2 Meldepflichten beziehungsweise Information der Aufsichtsbehörden

4.3 Fachliche Bewertung und Entscheidungsvorbehalt durch die oberste Aufsichtsbehörde bei überregionalen Warnungen

5 Warnung durch das Land

6 Unwetterwarnungen durch den Deutschen Wetterdienst

7 Standardisierte Warnmeldungen

8 Entwarnung

9 Zusammenarbeit mit der Polizei

10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu Nummer 3.1.2)

Anlage 2