Warnerlass
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1 Allgemeines
1.1 Bedeutung der Warnung im Brand- und Katastrophenschutz1.2 Begriffsdefinition Warnmeldung, Gefahrenwarnung und vorsorgliche Information
1.3 Warnmittel
1.4 Warnstufen auszulösen über MoWaS
1.5 Verlautbarungsrechte und Sendezeit für Dritte im Rundfunk
2 Zuständigkeiten
2.1 Gemeinden und Kreise2.2 Land
3 Warnung
3.1 Sirenen3.1.1 Weckeffekt3.1.2 Sirenensignale
3.1.2.1 Warnung bei Gefahren3.1.2.2 Entwarnung
3.1.2.3 Probealarm
3.1.2.4 Alarmierung der Feuerwehr
3.1.3 Information durch Hörfunksender
3.1.4 Sirenenkataster im Informationssystem Gefahrenabwehr Nordrhein-Westfalen (IG NRW)
3.1.5 Landesweiter Probealarm
3.2 MoWaS
3.2.1 Räumlicher Gefährdungs- und Warnbereich3.2.1.1 Eigener Zuständigkeitsbereich3.2.1.2 Landesweiter und überregionaler Bereich
3.2.2 MoWaS vS/E
3.3 Bundes-/Landesweiter Warntag
4 Warnprozess
4.1 Fachliche Bewertung und Entscheidung durch die Einsatzleiterin oder den Einsatzleiter4.2 Aufgabe der einheitlichen Leitstelle
4.2.1 Umsetzung der Warnung4.2.2 Meldepflichten beziehungsweise Information der Aufsichtsbehörden
4.3 Fachliche Bewertung und Entscheidungsvorbehalt durch die oberste Aufsichtsbehörde bei überregionalen Warnungen
5 Warnung durch das Land
6 Unwetterwarnungen durch den Deutschen Wetterdienst
7 Standardisierte Warnmeldungen
8 Entwarnung
9 Zusammenarbeit mit der Polizei
10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
(zu Nummer 3.1.2)