Sofortuntersuchung und Meldung von Schadens- oder Gefahrenfällen
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1 Sofortuntersuchung von Schadens- oder Gefahrenfällen
1.1 Art der zu untersuchenden Schadens- oder Gefahrenfälle und Zweck der Untersuchungen
1.2 Ermittlungen in Schadens- oder Gefahrenfällen
1.3 Einschaltung des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen (LUA) und von externen Sachverständigen
1.4 Einschaltung anderer Behörden
2 Meldung von Schadens- oder Gefahrenfällen
2.1 Sofortmeldung
2.2 Ergänzende Berichterstattung
3 Bereitschaftszentrale und Rufbereitschaften
3.1 Nachrichten- und Bereitschaftszentrale (NBZ)
3.2 Rufbereitschaft der staatlichen Umweltbehörden
3.3 Rufbereitschaft des Landesumweltamtes
3.4 Rufbereitschaft der Bezirksregierungen
3.5 Rufbereitschaft des MUNLV
4 Besondere Regelungen
Anlage 1 Kriterien für Sofortmeldung
Anlage 2 Sofortbericht