Regelwerk, Gefahrenabwehr

Sofortuntersuchung und Meldung von Schadens- oder Gefahrenfällen
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1 Sofortuntersuchung von Schadens- oder Gefahrenfällen

1.1 Art der zu untersuchenden Schadens- oder Gefahrenfälle und Zweck der Untersuchungen

1.2 Ermittlungen in Schadens- oder Gefahrenfällen

1.3 Einschaltung des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen (LUA) und von externen Sachverständigen

1.4 Einschaltung anderer Behörden

2 Meldung von Schadens- oder Gefahrenfällen

2.1 Sofortmeldung

2.2 Ergänzende Berichterstattung

3 Bereitschaftszentrale und Rufbereitschaften

3.1 Nachrichten- und Bereitschaftszentrale (NBZ)

3.2 Rufbereitschaft der staatlichen Umweltbehörden

3.3 Rufbereitschaft des Landesumweltamtes

3.4 Rufbereitschaft der Bezirksregierungen

3.5 Rufbereitschaft des MUNLV

4 Besondere Regelungen

Anlage 1 Kriterien für Sofortmeldung 

Anlage 2 Sofortbericht

Anlage 3