Regelwerk Gefahrgut/Transport

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§ 1 Fahrberechtigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht
anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerkes und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes

§ 2 Erteilung der Fahrberechtigung

§ 3 Einweisung

§ 4 Prüfung

§ 5 Zuständigkeit

§ 6 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung

§ 7 Inkrafttreten

Anlage 1 Nachweis der Fahrberechtigung

Anlage 2 Einweisung

Anlage 3 Einweisungsbescheinigung 

Anlage 4 Praktische Prüfung

Anlage 5