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Änderungstext
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Feuerwehrverordnung
Vom 20. August 2012
(SächsGVBl. Nr. 13 vom 14.09.2012 S. 458)
Aufgrund von § 16 Abs. 3 Nr. 2 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 142) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen verordnet:
In Anlage 3 Nr. 2 Buchst. a und b der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung - SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. November 2010 (SächsGVBl. S. 350) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter "in der Farbe dunkelblau" gestrichen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
(Stand: 23.07.2018)
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