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Sofortmeldung bei Schadensfällen
Vom 1. März 1999
(MBl. 1999 S. 422; 18.04.2006 S. 240aufgehoben)
Mit den folgenden Regelungen werden die Meldewege für Sofortmeldungen bei größeren Schadensereignissen und deren weitere Behandlung festgelegt.
1. Allgemeines
Bei größeren Schadensereignissen erfolgt bisher die Information der Aufsichtsbehörden (Bezirksregierungen, Innenministerium) über Art und Ausmaß des Schadens sowie über sonstige wichtige Fakten zur Lage vor Ort häufig sehr spät oder in unzureichendem Ausmaß. Maßnahmen der Aufsichtsbehörden können aber auch geboten sein, bevor die örtliche Einsatzleitung zu dieser Erkenntnis kommt; jedenfalls sollten die Aufsichtsbehörden in der Lage sein, rechtzeitig ein Bild von dem Geschehen zu gewinnen.
Deshalb sollten Schadensereignisse gemeldet werden,
2. Absender der Sofortmeldung
Die Sofortmeldung sollte auf Veranlassung des Einsatzleiters spätestens 30 Minuten nach dessen Eintreffen am Einsatzort von der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst erstellt werden.
3. Empfänger der Sofortmeldung
Die Sofortmeldung sollte nach fachlicher Bewertung durch den Oberstadt-/Oberkreisdirektor bzw. Landrat unverzüglich über die Bezirksregierung (Polizei-Leitstelle) dem Innenministerium (Lagezentrum Polizei) zugeleitet werden; bei Bedarf sollten auch die Leitstellen für Feuerschutz und Rettungsdienst benachbarter Kreise/kreisfreier Städte durch die für die Schadensbekämpfung zuständige Leitstelle informiert werden.
4. Form der Sofortmeldung
Zur Erleichterung bei der Abfassung und Weiterleitung der Sofortmeldung kann das Formular gemäß Anlage benutzt werden.
5. Geltungsdauer
Dieser Erlaß gilt bis zum 31. März 2004. Mit Ablauf des 31. März 1999 tritt der RdErl. v. 18.5.1994 (SMBl. NRW. 2134) außer Kraft.
Anlage |
Absender (Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst) |
Absendezeit | Name und Rufnummer für Rückfragen |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Adressat:
Sofortmeldung
Schadensort (Anschrift): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Objekt: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datum/Uhrzeit des Schadenseintritts: . . . . . . . . |
Meldung bei Leitstelle . . . . . . . . Uhr |
Meldung bei ständig besetzter Wache: . . . . . . . . Uhr |
[ ] Großbrand | [ ] Explosion | [ ] Gefahrstoffaustritt |
[ ] Großunfall | [ ]Unwetter | [ ] Große Anzahl Verletzter |
[ ] Sonstiges: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
ENDE
(Stand: 23.07.2018)
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