Erster Abschnitt
Zweck und Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Aufgabenträger, Landesbeirat
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 2 Aufgabenträger
§ 3 Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
§ 4 Gegenseitige Hilfe
§ 5 Brandschutzverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
§ 6 Aufgaben der Landkreise im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz
§ 7 Aufgaben des Landes im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz
§ 8 Alarmierung
§ 9 Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz
Zweiter Abschnitt
Brandschutz und Allgemeine Hilfe
Erster Unterabschnitt
Feuerwehren im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
§ 10 Mitwirkung und Aufgaben der Feuerwehren
§ 11 Aufstellung der Gemeindefeuerwehren
§ 12 Jugendfeuerwehren
§ 13 Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige
§ 14 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
§ 15 Zusätzliche Altersversorgung
§ 16 Hauptamtliche Feuerwehrangehörige
§ 17 Heranziehen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde zum Feuerwehrdienst
§ 18 Leitung der Gemeindefeuerwehr
§ 19 Aufgaben der Leitung der Gemeindefeuerwehr
§ 20 Kreisbrandinspektorinnen und Kreisbrandinspektoren und stellvertretende Kreisbrandinspektorinnen und stellvertretende Kreisbrandinspektoren
§ 21 Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister
§ 22 Fachkräfte und Fachberaterinnen und Fachberater der Aufgabenträger
§ 23 Werkfeuerwehren
Zweiter Unterabschnitt
Andere Organisationen in der Allgemeinen Hilfe
§ 24 Mitwirkung und Aufgaben der anderen Hilfsorganisationen sowie anderer privater Organisationen
§ 25 Rechtsstellung der Mitglieder der anderen Hilfsorganisationen
Dritter Unterabschnitt
Vorbeugender Gefahrenschutz
§ 26 Zuständigkeiten im vorbeugenden Gefahrenschutz
§ 27 Gefahrenverhütungsschau
§ 28 Brandsicherheitswache
Vierter Unterabschnitt
Einsatzleitung
§ 29 Gesamteinsatzleitung
§ 30 Einsatzleitung
§ 31 Befugnisse der Einsatzleitung
Dritter Abschnitt
Katastrophenschutz
Erster Unterabschnitt
Organisation des Katastrophenschutzes
§ 32 Begriff der Katastrophe
§ 33 Katastrophenschutzbehörden
§ 34 Zuständigkeiten im Katastrophenschutz
§ 35 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
§ 36 Rechtsstellung der Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz
Zweiter Unterabschnitt
Maßnahmen im Katastrophenschutz
§ 37 Befugnisse der Katastrophenschutzbehörden
§ 38 Vorbereitende Maßnahmen
§ 39 Katastrophenschutzübungen
§ 40 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
§ 41 Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls
§ 42 Einsatzleitung im Katastrophenfall
Vierter Abschnitt
Gesundheitsbereich
§ 43 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
§ 44 Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe
Fuenfter Abschnitt
Pflichten der Bevölkerung, Entschädigung
§ 45 Verhütung von Gefahren
§ 46 Gefahrenmeldung
§ 47 Hilfeleistungspflichten
§ 48 Vorsorgepflichten der Eigentümerinnen oder Eigentümer, Besitzerinnen oder Besitzer und Betreiberinnen oder Betreiber baulicher Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotentiall
§ 49 Duldungspflichten der Eigentümerinnen oder Eigentümer und Besitzerinnen oder Besitzer von Grundstücken
§ 50 Entschädigung
Sechster Abschnitt
Kosten
§ 51 Kostentragung, Zuwendungen des Landes
§ 52 Katastrophenschutzfonds
§ 53 Feuerschutzsteuer
§ 54 Kosten der privaten Hilfsorganisationen und der anderen privaten Organisationen, Zuwendungen des Landes
§ 55 Kostenersatz und Entgelterhebung
Siebenter Abschnitt
Aus-, Fort- und Weiterbildung
§ 56 Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule
§ 57 Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgeltes
§ 58 Anerkennung von Qualifikationen und anderen Einrichtungen im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz
§ 59 Übungen und Bildungsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen
Achter Abschnitt
Ergänzende Bestimmungen
§ 60 Ordnungswidrigkeiten
§ 61 Einschränkung von Grundrechten
§ 62 Aufsicht
§ 63 Ausschluss der Unterstellung unter polizeiliche und militärische Dienststellen
§ 64 Verkehrsregelung durch die Feuerwehr
Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 65 Ermächtigungen
§ 66 Zuständigkeiten
§ 67 Übergangsbestimmungen