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Regelwerk

Änderungstext

Thüringer Verordnung zur Änderung der Geltungsdauer von Regelungen im Brand-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht

Vom 9. Dezember 2012
(GVBl. Nr. 13 vom 21.12.2012 S. 481)



Aufgrund des § 54 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) in der Fassung vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. März 2012 (GVBl. S. 113), nach Anhörung des Innenausschusses federführend und des Haushalts- und Finanzausschusses, des § 54 Abs.1 Nr. 7 und Abs. 2 Satz 1 ThürBKG im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie und dem Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr sowie nach Anhörung des Innenausschusses federführend und des Haushalts- und Finanzausschusses, des § 54 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 2 Satz 2 ThürBKG im Einvernehmen mit dem Finanzministerium sowie nach Anhörung des Innenausschusses federführend und des Haushalts- und Finanzausschusses und des § 32 Abs. 1 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes vom 16. Juli 2008 (GVBl. S. 233) verordnet das Innenministerium:

Artikel 1
Änderung der Thüringer Feuerwehr-Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung

§ 47 Absatz 3 der Thüringer Feuerwehr-Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 169), die zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 20. März 2009 (GVBl. S. 238) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Artikel 2
Änderung der Thüringer Verordnung über die Gefahrenverhütungsschau

§ 5 der Thüringer Verordnung über die Gefahrenverhütungsschau vom 20. August 1992 (GVBl. S. 453), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Mai 2009 (GVBl. S. 415) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

2. Die Worte "und mitAblauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft" werden gestrichen.

Artikel 3
Änderung der Thüringer Verordnung zum Katastrophenschutzfonds

§ 4 der Thüringer Verordnung zum Katastrophenschutzfonds vom 6. August 2008 (GVBl. S. 309) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

2. Die Worte "und mitAblauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft" werden gestrichen.

Artikel 4
Änderung der Thüringer Verordnung über Kosten-Leistungs-Nachweise im Rettungsdienst

In § 3 der Thüringer Verordnung über Kosten-Leistungs Nachweise im Rettungsdienst vom 8. April 2010 (GVBl. S. 144) werden die Worte "und mit Ablauf des 31. März 2015 außer Kraft" gestrichen.

Artikel 5
Änderung der Thüringer Verordnung über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten

In § 11 Satz 1 der Thüringer Verordnung über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 21. Dezember 2010 (GVBl. 2011 S. 6) werden die Worte "und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft" gestrichen.

Artikel 6
Inkrafttreten

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