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Regelwerk

Änderungstext

Änderung des Landesrettungsdienstplanes (LRDP) für den Freistaat Thüringen
- Thüringen -

Vom 23. Oktober 2014
(ThürStAnz. Nr. 46 vom 17.11.2014 S. 1600)



Die Bekanntmachung des Thüringer Innenministeriums vom 29. April 2009 über den Landesrettungsdienstplan (LRDP) für den Freistaat Thüringen (ThürStAnz Nr. 20/2009 S. 827 ff.) wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 2.5 Abs. 2 Buchstabe a) und Abs. 3 Buchstabe a) werden jeweils das Wort "Rettungsassistent" durch die Worte "Notfallsanitäter/Rettungsassistent" ersetzt.

2. In Nr. 4.2 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort "Person" die Worte "Notfallsanitäter im Sinne des § 1 des Notfallsanitätergesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348) oder" eingefügt.

3. Nr. 5.4 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 Satz 2 werden die Worte "das Praktikum gemäß der geltenden" durch die Worte "die praktische Ausbildung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter sowie der" ersetzt.

b) In Abs. 2 wird das Wort "Ausbilder" durch das Wort "Praxisanleiter" ersetzt.

4. Nr. 6.2 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa) Nach dem Wort "nachfolgende" werden die Worte "Notarzteinsatzfahrzeuge und" eingefügt.

bb) Der vierte Spiegelstrich wird wie folgt gefasst:

alt neu
- Intensivtransportwagen (ITW) nach DIN EN 1789 Typ C mit zusätzlicher intensivmedizinischer Ausstattung "- Intensivtransportwagen (ITW) nach DIN EN 75076."

b) In Abs. 5 werden die Sätze 2 und 3

Die materielle Ausstattung des ITW richtet sich nach jeweils geltender Normung. Solange eine solche Normung nicht besteht, gilt die Empfehlung nach den Nummern 4.1 und 4.2 der Anlage 4 zum Landesrettungsdienstplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juni 2004 (ThürStAnz Nr. 26/2004 S. 1575 ff.) fort.

gestrichen.

5. Nr. 6.5 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 2 werden jeweils beim ersten, zweiten und vierten Spiegelstrich das Wort "Rettungsassistent" durch die Worte "Notfallsanitäter/Rettungsassistent" ersetzt.

b) In Abs. 3 Satz 2 wird das Wort "Rettungsassistenten" durch die Worte "Notfallsanitäter/Rettungsassistenten" ersetzt.

6. In Nr. 9.3 wird dem Absatz 1 folgender Satz angefügt:

"Abweichend von Satz 1 sind bei Einsätzen im Zusammenhang mit vertraulichen Geburten die Angaben zur Schwangeren/Mutter zu pseudonymisieren sowie die für die Abrechnung vorgesehenen Daten nicht zu erheben."

7. In Nr. 10.1 Abs. 5 wird das Wort "vierteljährlich" durch das Wort "jährlich" ersetzt.

Die Änderung des Landesrettungsdienstplanes tritt am 2. Januar 2015 in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Änderung des Landesrettungsdienstplanes kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe im Thüringer Staatsanzeiger Klage beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2a, 99425 Weimar, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes erhoben werden.

ENDE

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