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Regelwerk

Änderungstext

Änderung des Landesrettungsdienstplanes (LRDP) für den Freistaat Thüringen
- Thüringen -

Vom 5. Mai 2025
(ThürStAnz Nr. 22 vom 02.06.2025 S. 683)


Die Bekanntmachung des Thüringer Innenministeriums vom 29. April 2009 über den Landesrettungsdienstplan ( LRDP) für den Freistaat Thüringen (ThürStAnz Nr. 20/2009 S. 827 ff.), geändert durch die Bekanntmachungen des Thüringer Innenministeriums vom 14. Oktober 2014 (ThürStAnz Nr. 46/2014 S. 1600) und vom 1. Juli 2019 (ThürStAnz Nr. 30/2019 S. 1160 ff.), des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 18. April 2023 (ThürStAnz Nr. 19/2023 S. 715 f.) und vom 29. Oktober 2024 (ThürStAnz Nr. 48/2024 S. 1687 f.) sowie des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung vom 17. Januar 2025 (ThürStAnz Nr. 16/2025 S. 491 ff.), wird wie folgt geändert:

1. Nr. 9.1 wird wie folgt gefasst:

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9.1 Grundsätze25

Form und Inhalt der Einsatzdokumentation dienen als statistische Grundlage der Bedarfsplanung und der kontinuierlichen Effizienz- und Qualitätskontrolle des Einsatzgeschehens.

Für jeden Rettungsdiensteinsatz müssen mindestens folgende Daten erfasst werden:

  • Auftragsnummer der zuständigen Zentralen Leitstelle,
  • ausführende Rettungswache,
  • ausführendes Fahrzeug (Fahrzeug-Nummer oder Zulassungsnummer),
  • Fahrzeugart (NEF, RTW, KTW),
  • Art des Einsatzes (Notfallrettung oder Krankentransport),
  • Anzahl der beförderten Patienten,
  • Datum des Einsatzes,
  • Einsatzort,
  • Uhrzeit Einsatzbeginn,
  • an Einsatzort,
  • ab Einsatzort,
  • Uhrzeit Einsatzende,
  • Datum des Einsatzendes (bei mehrtägigen Fernfahrten),
  • Zielort,
  • Anzahl gefahrener Kilometer,
  • Fahrzeit,
  • Fahrentfernung,
  • medizinische Daten nach dem Einsatzprotokoll für die Notfallrettung.
"9.1 Grundsätze

Form und Inhalt der Einsatzdokumentation dienen als statistische Grundlage der Bedarfsplanung und der kontinuierlichen Effizienz- und Qualitätskontrolle des Einsatzgeschehens.

Im Rahmen der Einsatzdokumentation dürfen personenbezogene Daten im Sinne des § 30 ThürRettG verarbeitet werden. Die Einsatzdokumentation dient der Durchführung der Einsätze im Rettungsdienst, einschließlich der weiteren Versorgung der Patienten, dem Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung und der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Einsätze, einschließlich der Abrechnung, der Qualitätssicherung und Rechnungsprüfung sowie in anonymisierter Form der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Rettungspersonal.

Ferner ermöglicht die Einsatzdokumentation die Übermittlung von Einsatzdaten zu Aufsichtszwecken, zur Geltendmachung, Ausübung und Abwehr von Rechtsansprüchen sowie zur Verteidigung bei einer Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gegen die Aufgabenträger oder Durchführenden und seiner Mitarbeiter sowie zum Schutz des Notfallpatienten oder zur Abwehr von Gefahren für die Rechte und Freiheiten einer anderen Person.

Für die Einsatzdokumentation eines jeden Rettungsdiensteinsatzes müssen mindestens folgende Daten erhoben bzw. erfasst werden:

  • Auftragsnummer der zuständigen Zentralen Leitstelle,
  • ausführende Rettungswache,
  • ausführendes Fahrzeug (Fahrzeug-Nummer oder Zulassungsnummer),
  • Fahrzeugart (NEF, RTW, KTW),
  • Art des Einsatzes (Notfallrettung oder Krankentransport),
  • Anzahl der beförderten Patienten,
  • Datum des Einsatzes,
  • Einsatzort,
  • Uhrzeit Einsatzbeginn,
  • an Einsatzort,
  • ab Einsatzort,
  • Uhrzeit Einsatzende,
  • Datum des Einsatzendes (bei mehrtägigen Fernfahrten),
  • Zielort,
  • Anzahl gefahrener Kilometer,
  • Fahrzeit,
  • Fahrentfernung,
  • erhobene medizinische Befunde und Behandlungsdaten nach dem Einsatzprotokoll für die Notfallrettung.

Darüber hinaus dürfen anlässlich von Rettungsdiensteinsätzen weitere Daten erhoben bzw. erfasst werden, soweit dies für die in § 30 Abs. 2 bis 4 ThürRettG genannten und in den Absätzen 2 und 3 zusammengefassten Zwecken und/oder die Einsatzdokumentation erforderlich ist."

2. Nr. 9.3 wird wie folgt gefasst:

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9.3 Notfallrettung

Die Einsätze in der Notfallrettung sollen elektronisch im Einsatzprotokoll für die Notfallrettung (Anlage 1) dokumentiert werden. Die kombinierte mobilelektronischschriftliche oder im Fall des Ausfalls der elektronischen Dokumentation herangezogene schriftliche Dokumentation ist möglich. Abweichend von Satz 1 sind bei Einsätzen im Zusammenhang mit vertraulichen Geburten die Angaben zur Schwangeren/Mutter zu pseudonymisieren sowie die für die Abrechnung vorgesehenen Daten nicht zu erheben.

Das Einsatzprotokoll für die Notfallrettung besteht aus dem Original und 3 Kopien. Es wird in der Regel vom behandelnden Notarzt erstellt. In den Fällen, in denen der Notarzt nicht zum Einsatz kommt, hat der Durchführende das Protokoll zu fertigen.

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(Stand: 05.06.2025)

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