umwelt-online: BeschussV - Beschussverordnung (3)

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2.1.3 Ladetabelle für Schwarzpulverwaffen

Der Beschuss ist bei den nachstehenden Kalibern mit den folgenden Beschussladungen durchzuführen:

Kaliber zulässiger
Gebrauchsgasdruck
Gebrauchsladung
- zulässige Höchstwerte -
in g
Beschussladung
in g
Richtwert
in bar
Pulver Schrot
bzw. Langgeschoss
Pulver Schrot
bzw. Langgeschoss
a) 10 750 6,5 36 13 65
12 750 6,5 36 13 65
14 750 6,5 36 13 65
16 800 5,5 32 12 60
20 850 5 25 10 55
24 850 5 25 10 55
28 850 4 22 9 40
32 850 4 22 9 40
36 850 3,5 17 8 30
9 mm 850 3,5 17 8 30
b) .31 1.200 2,5 6 6 10
.36 1.200 3,5 8 7 12
.41 1.200 5 12 8 16
.44 1.400 6 15 9,5 19
.45 1.400 6 16 10 19
.50 1.400 8 20 13 24
.54 1.400 9 28 14,5 28
.58 1.400 10 31 16,5 31
.69 1.400 12 40 20 45

Buchstabe a = Waffen mit glatten Läufen
Buchstabe b = Waffen mit gezogenen Läufen

2.1.4 Der Beschuss ist wie folgt durchzuführen:

Waffen mit glatten Läufen sind in der Regel mit Schrot, sofern sie jedoch für den Kugelschuss bestimmt sind, mit einem Langgeschoss, Waffen mit gezogenen Läufen grundsätzlich mit einem Langgeschoss zu laden. Nach Einfüllen der vorgeschriebenen Pulverladung wird ein Filzpfropfen von mindestens 20 mm Höhe auf das Pulver gesetzt. Anschließend werden Schrote mit einem Durchmesser zwischen 2,5 mm und 3 mm bzw. das Langgeschoss geladen. Im Falle der Schrotladung wird abschließend zur Fixierung der Schrote im Lauf ein Filzpfropfen von mindestens 10 mm Höhe gesetzt. Das Pulver darf beim Ladevorgang nicht gepresst werden.

2.1.5 Für die Pistolen mit einem oder mehreren Läufen, für die ein Beschuss nach Nummer 2.1.3 in Verbindung mit Nummer 2.1.2 nicht möglich ist, wird die Beschussladung unter Berücksichtigung der Länge des Laufes oder der Läufe nach der für diesen Waffentyp vorgesehenen maximalen Gebrauchsladung festgelegt. Das Pulver darf beim Ladevorgang nicht gepresst werden.

2.1.6 Für Revolver und Waffen, deren Pulverraum oder deren Ladehülse ohne Zündhütchen die Aufnahme der in Nummer 2.1.2 genannten Beschussladung nicht erlaubt, wird das Volumen des Pulverraumes durch die maximal mögliche Menge an Beschusspulver gefüllt. Das Geschoss wird eingeführt und bis zum glatten Abschließen eingedrückt.

2.1.7 Der Beschuss ist mit zwei Schüssen durchzuführen, bei Revolvern und Waffen, deren Lauf nicht mit dem Patronenlager verbunden ist, mit mindestens einem Schuss je Patronenlager.

2.1.8 Ladetabelle für Modellkanonen zum sportlichen Schießen

Der Beschuss ist bei den nachstehenden Innendurchmessern mit folgenden Beschussladungen durchzuführen:

Rohrinnendurchmesser
in mm
Gebrauchsladung
- zulässige Höchstwerte -
in g
Beschussladung
in g
min. max. Pulver Geschoss Pulver Geschoss
7 8,9 2,0 4,5 2,0 6,0
9 10,9 3,0 8,0 3,0 10,5
11 11,9 6,0

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