umwelt-online: Schießstandrichtlinien - Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (2)

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4.3 Anordnung von Scheiben auf Zwischenentfernungen

4.3.1 Allgemeines

Grundsätzlich richtet sich die Anordnung von stehenden Scheiben im Sinne der Nummer 2.6 auf Zwischenentfernungen der Schießbahnlänge nach deren individuellen Gegebenheiten. Die innere und äußere Sicherheit eines Schießstandes z.B. durch rück- und abprallende Geschosse bzw. deren Teile darf nicht beeinträchtigt werden.

Bei der Planung und dem Bau von Neuanlagen sind die Hochblenden so zu positionieren und statisch entsprechend auszulegen, dass auf ihrer Rückseite in Schussrichtung gesehen vor Beschuss abgeschirmt technische Vorrichtungen vorgesehen werden können. Solche Vorrichtungen können einfahrbare bzw. absenkbare Geschossfangsysteme sein, Scheibenhalterungen oder aufliegende Fangdachkonstruktionen.

Bei Altanlagen sind die Gegebenheiten für den möglichen Einbau von stehenden Scheiben auf Zwischenentfernungen der Schießbahnlängen im Einzelfall vor Ort durch einen SSV zu beurteilen. Insbesondere muss bei der sicherheitstechnischen Beurteilung die Nutzung des Gefahrenbereiches bzw. die Umgebung eines Schießstandes (Besiedlung, gefährdete Objekte) mit einfließen.

Für den Einbau von oben liegenden Scheibenzuganlagen ist eine freie Durchschusshöhe unter den Hochblenden von mindestens 2,20 m, bezogen auf das Fußbodenniveau des Schützenstandes, zu wählen. Die Einbauempfehlungen der jeweiligen Hersteller sind hierbei zu berücksichtigen.

Die Schießbahnsohle sollte annähernd horizontal sein, sie darf in Schussrichtung nicht ansteigen. Günstig ist zur Vermeidung von Geschossaufsetzern ein nach dem Scheibenstand auf Zwischenentfernung zum Schießbahnabschluss hin fallendes Niveau der Schießbahnsohle. Das Zentrum der Scheiben am Schießbahnabschluss, wie das des Geschossfanges ist dann auf die Maßbezugshöhe (Fußbodenniveau im Schützenstand bzw. Standhöhe der Schützen) anzupassen.

Geschossfangeinrichtungen auf Zwischenentfernungen müssen so konstruiert und positioniert werden, dass auftreffende Geschosse sicher aufgenommen werden. Eine Kontamination des Bodens auf Zwischenentfernungen mit Geschossmaterial ist zu vermeiden. Werden elektronische Trefferanzeigesysteme verwendet, so ist über diesen als Witterungsschutz ein Fangdach ausreichender Abmessungen vorzusehen.

4.3.2 Scheibenentfernungen 10 m und 15 m

Grundsätzlich dürfen stehende Scheiben in längeren Schießbahnen auf den Zwischenentfernungen 10 m und 15 m für das Schießen mit DL-Waffen sowie Zimmerstutzen angeordnet werden, wenn unmittelbar hinter den Papierscheiben Geschossfangkästen angeordnet werden. Bei entsprechender Positionierung einer Hochblende sind auf deren Rückseite die Geschossfänge ein- und ausfahrbar zu installieren; ansonsten müssen deren Halterungen bzw. Ständer wegnehm- oder wegschwenkbar oder auf den Scheibenwagen montiert sein. Außerdem ist die Schießbahn in diesem Bereich mit Folien oder Planen zum Aufsammeln herunterfallender Geschossfragmente abzudecken. Grundsätzlich nicht zulässig sind niveaugleiche Abdeckungen der Schießbahnsohle mit Betonplatten oder deren harte Versiegelung (Nummer 4.4.2). Ansonsten müssen Betonplatten oder dgl. durch Absenken oder Vorsetzen einer Traverse gegen direkten Beschuss, bezogen auf die jeweilig zulässigen Anschlagshöhen, abgesichert werden.

Sollen in einer offenen 25-m-Schießbahn mit üblicher Höhensicherung, auf der mit KW bis zu einer E0 von 1.500 Joule geschossen werden darf, Scheiben auf Zwischenentfernungen der Schießbahnlänge (z.B. 5 m, 10 m und 15 m) vorgesehen werden, so dürfen nur durchdringbare Scheibenträger eingesetzt werden (kein Holz, dafür Pappe, Styrodur etc.). Die Scheiben können an Seilen (Hanf- oder Kunststoff-, keine Stahlseile) o. Ä. an Hochblenden oder hinter beschusssicher montierten quer verlaufenden Balken befestigt werden. Der Schießbahnabschluss muss über ein ausreichend dimensioniertes Fangdach verfügen (Nummer 4.2.5.5), Geschossfangkammern sind vorzuziehen. Die Scheiben sind mit ihrem Zentrum im Bezug auf die Anschlagshöhe (in der Regel stehender Anschlag) so zu positionieren, dass die damit vorgegebene Schussrichtung durch das Zentrum des jeweiligen Geschossfangsystems verläuft.

4.3.3 Scheibenentfernung 25 m

Diese Zwischenentfernung für das Schießen mit KW ist sicherheitstechnisch entweder für eine E0 von 200 J (Randfeuerpatronen bis Kaliber .22 l.r.) oder bis zu 1.500 Joule abzustimmen. Die Art der Nutzung der Zwischendistanz-25-m wird wesentlich von der vorhandenen oder geplanten technischen Ausstattung der Schießbahn (wie Art der Scheibenzuganlage) und der Schießbahnlänge bestimmt. Auch die Bewertung der Umgebung des jeweiligen Schießstandes z.B. deren Einstufung als "schwach besiedelt" im Sinne der Nummer 4.5 muss in die Gesamtbeurteilung einfließen.

Bei einer Schießbahnlänge von mehr als 50 m und/oder unten liegenden Scheibenzuganlagen in Altanlagen ist bei Verwendung von KW-Munition bis zu einer E0 von 1.500 Joule unmittelbar hinter dem 25 m-Scheibenstand unter Nutzung der dort befindlichen Hochblende ein entsprechender Geschossfang vorzusehen. Dieser hat die gesamte freie Durchschusshöhe unter der Hochblende und seitlich mindestens 0,50 m über die Ränder der äußeren größten verwendeten Scheibe abzudecken.

Hierbei muss ein Stahlblech der Dicke> 10 mm mit einer Zugfestigkeit> 500 N/mm2

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(Stand: 23.07.2018)

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