Regelwerk; Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen, SprengLR

SprengLR 230
- Inhalt -

Geltungsbereich

1. Allgemeines

2. Lager für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

2.1 Lager für sprengkräftige Zündmittel und gleichwertig zu schützende Stoffe und Gegenstände

2.1.1 Sprengkräftige Zündmittel und gleichwertig zu schützende Stoffe und Gegenstände sind:

2.1.2 Türen

2.1.3 Türschlösser

2.1.4 Decken (Dächer) und Wände

2.2 Lager für Sprengstoffe und gleichwertig zu schützende Stoffe und Gegenstände

2.2.1 Sprengstoffe und gleichwertig zu schützende Stoffe und Gegenstände sind:

2.2.2 Türen

2.2.3 Türschlösser

2.2.4 Decken (Dächer) und Wände

2.3 Lager für alle übrigen Stoffe und Gegenstände

2.4 Meldeanlagen, Bewachung

2.5 Aufbewahrung von Werkzeug und Geräten

3. Betriebsvorschriften

3.1 Lager für sprengkräftigeZündmittel, Sprengstoffe und gleichwertig zu schützende Stoffe und Gegenstände *)

3.2 Lager für alle übrigen Stoffe und Gegenstände

3.3