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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie: Erweiterung der Ermächtigung des zuständigen Unterausschusses zur Änderung von Anlagen und redaktionelle Anpassungen von Versicherteninformationen

Vom 16. Juli 2026
(BAnz. AT 24.08.2026 B5)


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2026 beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinie in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 28. September 2023 (BAnz AT 18.12.2023 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

§ 9 Absatz 5 wird durch den folgenden Absatz 5 ersetzt:

alt neu
(5) Der zuständige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist berechtigt, Änderungen am Mutterpass gemäß Anlage III vorzunehmen, deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt, soweit dadurch der Mutterpass gemäß Anlage III nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlichen Inhalt verändert wird. "(5) Der zuständige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist berechtigt, Änderungen an dem Mutterpass gemäß Anlage III und den Versicherteninformationen gemäß den Anlagen IV bis VIII vorzunehmen, deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt, soweit der Mutterpass gemäß Anlage III und die Versicherteninformationen gemäß Anlage IV bis VIII nicht in ihrem Aufbau und in ihren wesentlichen Inhalten verändert werden."

II.

Die Anlage IV "Versicherteninformation zum HIV-Test in der Schwangerschaft (zu § 2 Absatz 1 der Mutterschafts-Richtlinie)" wird wie folgt geändert:

1. Der Satz

"Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet unter der Nummer 01805 / 555 444 eine anonyme Telefonberatung an."

wird durch den folgenden Satz ersetzt:

"Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) bietet unter der Nummer 0221/892031 eine anonyme Telefonberatung an."

2. Der Satz

"Über die Website der BZga können Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen: www.aidsberatung.de"

wird durch den folgenden Satz ersetzt:

"Über die Website des BIÖG können Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen: www.liebesleben.de".

III.

In der Anlage V "Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft (zu § 2 Absatz 9 der Mutterschafts-Richtlinie)" wird in dem Abschnitt "Wo finde ich weitere Informationen?" in dem Satz "Adressen und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.familienplanung.de." die Angabe "der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)" durch die Angabe "des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)" ersetzt.

IV.

In der Anlage VIII "Versicherteninformation zum nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21 (zu § 3 Absatz 3 Nummer 5: Untersuchungen an fetaler DNa aus mütterlichem Blut zur Frage des Vorliegens einer Trisomie 13, 18 oder 21 - Nicht-invasiver Pränataltest - NIPT-Trisomie 13, 18, 21)" wird der Abschnitt "Informationen dazu und zu weiteren Fragen finden Sie hier" wie folgt geändert:

1. Die Sätze

"Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert über viele Themen rund um Schwangerschaft und Geburt, und auch zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Das BZgA-Portal bietet zudem eine Suche nach Schwangerschaftsberatungsstellen."

werden durch die folgenden Sätze ersetzt:

"Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) informiert über viele Themen rund um Schwangerschaft und Geburt, und auch zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Das BIÖG-Portal bietet zudem eine Suche nach Schwangerschaftsberatungsstellen."

2. Der Satz

"Diese Internetseite der BZga informiert über das Leben mit Kindern."

wird durch den folgenden Satz ersetzt:

"Diese Internetseite des BIÖG informiert über das Leben mit Kindern."

V.

Die Änderungen der Mutterschafts-Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-Ba unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 16. Juli 2026

Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V

ID: 262165

ENDE

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