Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

BundesausbildungsförderungsG
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§ 1 Grundsatz

Abschnitt I
Förderungsfähige Ausbildung

§ 2 Ausbildungsstätten

§ 3 Fernunterricht

§ 4 Ausbildung im Inland

§ 5 Ausbildung im Ausland

§ 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten

§ 6 Förderung der Deutschen im Ausland

§ 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung

Abschnitt II
Persönliche Voraussetzungen

§ 8 Staatsangehörigkeit

§ 9 Eignung

§ 10 Alter

Abschnitt III
Leistungen

§ 11 Umfang der Ausbildungsförderung

§ 12 Bedarf für Schüler

§ 13 Bedarf für Studierende

§ 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag

§ 14 Bedarf für Praktikanten

§ 14a Zusatzleistungen in Härtefällen

§ 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)

§ 15 Förderungsdauer

§ 15a Förderungshöchstdauer, Verordnungsermächtigung

§ 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung

§ 16 Förderungsdauer im Ausland

§ 17 Förderungsarten

§ 18 Darlehensbedingungen

§ 18a Einkommensabhängige Rückzahlung

§ 18b Teilerlass des Darlehens

§ 18c Bankdarlehen

§ 18d Kreditanstalt für Wiederaufbau

§ 19 Aufrechnung

§ 20 Rückzahlungspflicht

Abschnitt IV
Einkommensanrechnung

§ 21 Einkommensbegriff

§ 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden

§ 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden

§ 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners

§ 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners

Abschnitt V
Vermögensanrechnung

§ 26 Umfang der Vermögensanrechnung

§ 27 Vermögensbegriff

§ 28 Wertbestimmung des Vermögens

§ 29 Freibeträge vom Vermögen

§ 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag

§§ 31 bis 34 (aufgehoben)


Abschnitt VI

§ 35 Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge

Abschnitt VII
Vorausleistung und Anspruchsübergang

§ 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung

§ 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen

§ 38 Übergang von anderen Ansprüchen

Abschnitt VIII
Organisation

§ 39 Auftragsverwaltung

§ 40 Ämter für Ausbildungsförderung

§ 40a Landesämter für Ausbildungsförderung

§ 41 Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung

§§ 42 und 43 (aufgehoben)

§ 44 Beirat für Ausbildungsförderung

Abschnitt IX
Verfahren

§ 45 Örtliche Zuständigkeit

§ 45a Wechsel in der Zuständigkeit

§ 46 Antrag

§ 47 Auskunftspflichten

§ 47a Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern

§ 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten

§ 49 Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland

§ 50 Bescheid

§ 51 Zahlweise

§ 52 (aufgehoben)

§ 53 Änderung des Bescheides

§ 54 Rechtsweg

§ 55 Statistik

Abschnitt X

§ 56 Aufbringung der Mittel

Abschnitt XI
Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 57 (aufgehoben)

§ 58 Ordnungswidrigkeiten

§ 59 Verordnungsermächtigung für Fälle bundesweiter Notlagen

§ 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht

§ 61 Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung

§§ 62 bis 64 (aufgehoben)

§ 65 Weitergeltende Vorschriften

§ 66 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

§ 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

§ 66b Übergangsvorschrift aus Anlass des Endes des Übergangszeitraums nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

§ 67 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

§ 68