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Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027
Vom 10. September 2026
(BGBl. I Nr. 262 vom 15.09.2026 i.K.)
Gl.-Nr.: 8253-1-3-38
Zur bis zum 31.12.2026 aktuellen Fassung
§ 1 Bestimmung des Prozentsatzes der Künstlersozialabgabe
Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2027 beträgt 5,0 Prozent.
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(Stand: 15.09.2026)
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