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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes
- Baden-Württemberg -

Vom 17. Dezember 2009
(GBl. Nr. 23 vom 23.12.2009 S. 801)



Der Landtag hat am 17. Dezember 2009 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Landesbeamtengesetzes

Das Landesbeamtengesetz in der Fassung vom 19. März 1996 (GBl. S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2008 (GBl. S. 435, 457), wird wie folgt geändert:

§ 153h Abs. 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 2 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

2. Nummer 3

3. die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 beginnt und

wird gestrichen.

3. Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 3.

Artikel 2
Änderung des Landesrichtergesetzes

Das Landesrichtergesetz in der Fassung vom 22. Mai 2000 (GBl. S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 343, 356), wird wie folgt geändert:

§ 7c wird wie folgt geändert:

1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 Nr. 3 werden die Worte "mindestens drei Jahre vollzeitbeschäftigt" durch die Worte "drei Jahre mindestens teilzeitbeschäftigt" ersetzt.

b) In Satz 1 Nr. 3 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

c) Satz 1 Nr. 4

4. die Teilzeitbeschäftigung vor dem 1. August 2004 beginnt und

wird gestrichen.

d) Der bisherige Satz 1 Nr. 5 wird Satz 1 Nr. 4.

e) Satz 2

Bei Satz 1 Nr.3 bleiben Teilzeitbeschäftigungen mit geringfügig verringertem Dienst außer Betracht.

wird gestrichen.

2. Absatz 3

(3) Wenn der Bundesgesetzgeber durch Änderung der Altersteilzeitregelung für Richter in § 76e des Deutschen Richtergesetzes auch Teilzeitbeschäftigte einbezieht oder durch Verlängerung der Geltungsdauer den Beginn der Altersteilzeitbeschäftigung bis zum 31. Dezember 2009 ermöglicht, treten diese Regelungen mit ihren näheren Maßgaben zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an die Stelle der Regelungen in Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 und Satz 2.

wird aufgehoben.

3. Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

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