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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und anderer Vorschriften
- Baden-Württemberg -

Vom 21. Juli 2015
(GBl. Nr. 15 vom 29.07.2015 S. 645)



Der Landtag hat am 15. Juli 2015 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württember

...

Artikel 2
Änderung des Privatschulgesetze

...

Artikel 3
Änderung des Landesbesoldungsgesetze

...

Artikel 4
Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes

Das Landespersonalvertretungsgesetz ( LPVG) in der Fassung vom 12. März 2015 (GBl. S. 221) wird wie folgt geändert:

1. In § 75 Absatz 6 Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter ≫Real-, Gemeinschafts- und entsprechenden Sonderschulen≪ durch die Wörter ≫Real- und Gemeinschaftsschulen sowie entsprechenden sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren≪ ersetzt.

2. In § 98 wird in Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 das Wort ≫Sonderschulen≪ jeweils durch die Wörter ≫sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren≪ und in Absatz 1 das Wort ≫Heimsonderschulen≪ durch die Wörter ≫sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat≪ ersetzt.

Artikel 5
Änderung der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg

§ 2 Absatz 1 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg in der Fassung vom 8. Juli 2014 (GBl. S. 3 11) wird wie folgt geändert:

1. Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

≫Lehrkräfte an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 26 Wochenstunden,≪.

2. Nummer 9 wird wie folgt gefasst:

≫Technische Lehrkräfte an Schulen für Geistigbehinderte beziehungsweise an entsprechenden Abteilungen anderer typen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 31 Wochenstunden,≪.

Artikel 6
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. August 2015 in Kraft.

ENDE

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