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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
- Bayern -
Vom 10. Dezember 2005
(GVBl. Nr. 25 vom 15.12.2005 S. 586)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Das Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ( AGLPartG) vom 26. Oktober 2001 (GVBl S. 677, BayRS 404-3-J) wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 Abs. 1 Satz 1 werden vor den Worten "des Lebenspartnerschaftsgesetzes" die Worte "und Abs. 5, § 9 Abs. 5" und nach dem Klammerzusatz "(BGBl I S. 266)" die Worte "sowie nach Art. 17b Abs. 2 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche" eingefügt.
2. Art. 3 wird wie folgt geändert:
a) Es wird der neuer Abs. 4 eingefügt.
b) Die bisherigen Abs. 4 und 5 werden Abs. 5 und 6.
c) In Abs. 5 (neu) werden nach dem Wort "Lebenspartner" die Worte "sowie die Mitteilungen nach Abs. 4 Nrn. 1 und 2" eingefügt.
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 12. Februar 2006 tritt die durch § 1 Nr. 1 bewirkte Änderung des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 AGLPartG außer Kraft, soweit vor den Worten "des Lebenspartnerschaftsgesetzes" die Worte "und Abs. 5" eingefügt worden sind.
(Stand: 22.01.2021)
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