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Änderungstext
Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2011/2012 sowie zur Änderung des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes
Vom 6. Oktober 2011
(GVBl. Nr. 19 vom 18.10.2011 S. 530)
Artikel 1 1)
HBVAnpG 2011/2012 - Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012
Artikel 2 2)
Änderung des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes
"(2) Der Grundbetrag beträgt
Artikel 3
Deckung und Finanzierung
Durch Art. 1 und 2 dieses Gesetzes und die Abschlüsse im Tarifbereich bedingte Mehrausgaben von bis zu 70 Millionen Euro dürfen mit Zustimmung des für Finanzen zuständigen Ministeriums geleistet werden. § 2 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2011 vom 16. Dezember 2010 (GVBl. I S. 538) findet insoweit keine Anwendung. Diese Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei den Gemeinschafts- und Landessteuern (Kap. 17 01) gedeckt.
Artikel 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
_____
1) GVBl. II 323-148
2) Ändert GVBl. II 323-135
(Stand: 16.06.2018)
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