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Regelwerk Arbeits- und Sozialrecht

Weiterübertragungsverordnung-Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz
Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz

- Hamburg -

Vom 14. Februar 2012
(HmbGVBl. Nr. 8 vom 21.02.2012 S. 65; 06.10.2020 S. 523 20)
Gl.-Nr.: 2170-5-1


Auf Grund von § 40 Absatz 2 des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 494) wird verordnet:

Einziger Paragraph 20

Die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 40 Absatz 1 Nummern 3, 5 und 6 HmbWBG werden auf die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration weiter übertragen.

ENDE

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