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Regelwerk

Änderungstext

Anordnung zur Änderung von Zuständigkeitsanordnungen aus Anlass der Neustrukturierung der Behörden 2015
- Hamburg -

Vom 29. September 2015
(Amtsl. Anz. Nr. 79 vom 9. Oktober 2016 S. 1697)



Artikel 1
0-180-10

Die Anordnung über Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit vom 17. November 2008 (Amtl. Anz. S. 2383) wird wie folgt geändert: 1. Hinter der Textstelle "S. 19" wird die Textstelle ", geändert am 17. Dezember 2013 (ABl. EU Nr. L 347 S. 303)," eingefügt. 2. Die Textstelle "die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt" wird durch die Textstelle "der Senat - Senatskanzlei -" ersetzt.

Artikel 2
0-187-2 (Bund)

In Abschnitt I Nummer 2 und Abschnitt III Nummer 2 der Anordnung über Zuständigkeiten bei der Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für den Gebrauch im Ausland vom 17. September 1980 (Amtl. Anz. S. 1573), zuletzt geändert am 20. September 2011 (Amtl. Anz. S. 2157), wird jeweils die Bezeichnung "Behörde für Justiz und Gleichstellung" durch die Bezeichnung "Justizbehörde" ersetzt.

Artikel 3
0-187-3 (Bund)

In Abschnitt I Absatz 1 und Abschnitt V der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe gegenüber dem Ausland vom 26. April 1982 (Amtl. Anz. S. 765), zuletzt geändert am 27. Januar 2015 (Amtl. Anz. S. 213), wird jeweils die Bezeichnung "Behörde für Justiz und Gleichstellung" durch die Bezeichnung "Justizbehörde" ersetzt.

Artikel 4
0-2030-1-3

In Absatz 2 der Anordnung zur Durchführung der Verordnungen über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 und zum ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung in Aufgaben des Allgemeinen Verwaltungsdienstes vom 25. Oktober 2011 (Amtl. Anz. S. 2425, 2426) wird die Bezeichnung "Behörde für Justiz und Gleichstellung" durch die Bezeichnung "Justizbehörde" ersetzt.

Artikel 5
0-2030-1-10

In Abschnitt I Absatz 2 der Anordnung zur Durchführung von Vorschriften über die Laufbahnen der Fachrichtung Technische Dienste vom 26. Juni 2012 (Amtl. Anz. S. 1313) wird die Bezeichnung "Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt" durch die Bezeichnung "Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen" ersetzt.

Artikel 6
0-2030-1-22

In Abschnitt I Absatz 1 der Anordnung zur Durchführung der Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste vom 5. Juni 2012 (Amtl. Anz.S. 981) wird die Bezeichnung "Behörde für Wissenschaft und Forschung" durch die Bezeichnung "Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung" ersetzt.

Artikel 7
0-2030-1-47

In Abschnitt I Absatz 1 der Anordnung zur Durchführung von Vorschriften über die Laufbahnen der Fachrichtung Justiz vom 5. Juli 2011 (Amtl. Anz. S. 1649) wird die Bezeichnung "Behörde für Justiz und Gleichstellung" durch die Bezeichnung "Justizbehörde" ersetzt.

Artikel 8
0-2030-1-82

Abschnitt I der Anordnung zur Durchführung der Hochschul-Nebentätigkeitsverordnung vom 1. September 1992 (Amtl. Anz. S. 1697), zuletzt geändert am 20. September 2011 (Amtl. Anz. S. 2157, 2158), wird wie folgt geändert:

Die Textstelle "Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen sowie der Beamten an wissenschaftlichen Instituten und Anstalten der Freien und Hansestadt Hamburg (Hochschul-Nebentätigkeitsverordnung - Hmb-HNVO) vom 1. September 1992 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 177)" wird durch die Textstelle "Hamburgischen Hochschul-Nebentätigkeitsverordnung vom 6. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 513, 516)" ersetzt.

Die Bezeichnung "Behörde für Wissenschaft und Forschung" wird durch die Bezeichnung "Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung" ersetzt.

Artikel 9
0-2035-1

In Abschnitt I der Anordnung zur Durchführung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes vom 20. Januar 1976 (Amtl. Anz. S. 111), geändert am 20. September 2011 (Amtl. Anz. S. 2157, 2158), wird die Textstelle " § 101 Absatz 2 Satz 3 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes in der Fassung vom 20. Januar 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 15) in der jeweils geltenden Fassung ist die Behörde für Justiz und Gleichstellung" durch die Textstelle " § 100 Absatz 2 Satz 3 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes vom 8. Juli 2014 (Hmb-GVBl. S. 299), geändert am 3. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 108), in der jeweils geltenden Fassung ist die Justizbehörde" ersetzt.

Artikel 10
0-2038-1

Die Anordnung zur Durchführung des Gleichstellungsgesetzes vom 30. März 1992 (Amtl. Anz. S. 669), zuletzt geändert am 25. November 2003 (Amtl. Anz. S. 4913), wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird hinter dem Wort "des" das Wort "Hamburgischen" eingefügt.

2. Der bisherige Text erhält folgende Fassung:

alt neu
"Für die Gleichstellung im öffentlichen Dienst zuständige Behörde im Sinne von § 16 Absatz 3, § 17 Absätze 1 bis 3, § 21 Absatz 6 und § 23 Absatz 1 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes vom 2. Dezember 2014 (HmbGVBl. S. 495) ist

der Senat - Personalamt -."

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