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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 28. Februar 2026
(GVOBl. Nr. 7 vom 17.03.2026 S. 102)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Landesbeamtengesetzes

Das Landesbeamtengesetz vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 183), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) In der Angabe zu § 3 werden das Wort "Dienstvorgesetzter" durch das Wort "Dienstvorgesetzte" und das Wort "Vorgesetzter" durch das Wort "Vorgesetzte" ersetzt.

b) In der Angabe zu § 4 werden nach dem Wort "Vorbereitungsdienst" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.

c) In der Angabe zu § 5 werden vor dem Wort "Ehrenbeamte" die Wörter "Ehrenbeamtinnen und" eingefügt.

d) In der Angabe zu § 6 werden vor dem Wort "Beamte" die Wörter "Beamtinnen und" eingefügt.

e) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 7a Auswahlentscheidungen".

f) In der Angabe zu § 12a werden nach dem Wort "Zuverlässigkeitsüberprüfung" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.

g) Nach der Angabe zu § 14 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 14a Experimentierklausel, Verordnungsermächtigung".

h) In der Angabe zu § 16 werden nach dem Wort "Berufsqualifikationen" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.

i) In der Angabe zu § 17 werden vor den Wörtern "anderer Bewerber" die Wörter "andere Bewerberin oder" eingefügt.

j) In der Angabe zu § 18a werden nach dem Wort "Höchstaltersgrenzen" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.

k) In der Angabe zu § 25 werden nach dem Wort "Laufbahnverordnungen" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.

l) In der Angabe zu § 26 werden nach dem Wort "Prüfungsordnungen" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.

m) In der Angabe zu § 51 werden vor dem Wort "Ruhestandsbeamten" die Wörter "Ruhestandsbeamtinnen und" eingefügt.

n) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 58 Dienstkleidungsvorschriften, Kennzeichnungspflicht " § 58 Erscheinungsbild, Dienstkleidungsvorschriften, Verordnungsermächtigung".

o) In der Angabe zu § 60 werden nach dem Wort "Jubiläumszuwendung" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.

p) In der Angabe zu § 61 werden nach dem Wort "Dienstzeugnis" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.

q) Nach der Angabe zu § 61 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 61a Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung, Referenzgruppenbildung, Verordnungsermächtigung".

r) In der Angabe zu § 62 werden nach dem Wort "Mehrarbeit" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.

s) In der Angabe zu § 68 werden nach dem Wort "Sonderurlaub" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.

t) In der Angabe zu § 71 werden die Wörter "einer Nebentätigkeit" durch die Wörter "von Nebentätigkeiten" ersetzt.

u) Die Angabe zu § 76 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 76 Rückgriffsanspruch des Beamten " § 76 Rückgriffsanspruch von Beamtinnen und Beamten".

v) In der Angabe zu § 80 werden nach dem Wort "Geburtsfällen" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.

(Gültig ab 01.05.2026 siehe =>)
w) Nach der Angabe zu § 80 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 80a Pauschale Beihilfe".

x) In der Angabe zu § 82 werden nach dem Wort "Arbeitsschutz" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.

y) In der Angabe zu § 87 werden vor den Wörtern "den betroffenen Beamten" die Wörter "die betroffene Beamtin oder" eingefügt.

z) Die Angabe zu § 97 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 97 Geschäftsordnung und Verfahren " § 97 Sitzungen".

aa) Die Angabe zu § 101 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 101 Anträge und Beschwerden " § 101 Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden".

bb) In der Angabe zu § 106 werden vor dem Wort "Beamte" die Wörter "Beamtinnen und" eingefügt.

cc) Die Angabe zu § 107 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 107 Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten " § 107 Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, Verordnungsermächtigung".

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