Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Gesetz über die Ladenöffnungszeiten

Vom 8. März 2007
(GVBl. Nr. 6 vom 15.03.2007 S. 111)



Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
NLöffVZG - Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten

( wie eingefügt)

Artikel 2
Veränderung von Landesrecht

§ 1 Aufhebung von Landesrecht

Die Verordnung über den Warenverkauf in Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten an Sonn- und Feiertagen und an Sonnabendnachmittagen vom 14. Januar 1983 (Nds. GVBl. S. 3), geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 2. Dezember 1996 (Nds. GVBl. S. 473), wird aufgehoben.

§ 2 Änderung von Landesrecht

(1) Die Anlage der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, komissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten vom 18. November 2004 (Nds. GVBl. S. 464), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Januar 2006 (Nds. GVBl. S. 2), wird wie folgt geändert:

1. In der Übersicht werden in Nummer 4 die Worte "Arbeitszeit- und Ladenschlussrecht" durch die Worte "Arbeitszeit- und Ladenöffnungsrecht" ersetzt.

2. Das Verzeichnis wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 4 werden die Worte "Arbeitszeit- und Ladenschlussrecht" durch die Worte "Arbeitszeit- und Ladenöffnungsrecht" ersetzt.

b) Die Nummern 4.4 bis 4.4.4 werden durch die folgenden Nummern 4.4 und 4.4.1 ersetzt:

"4.4 Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten vom 8. März 2007 (Nds. GVBl. S. 111) G
  mit Ausnahme von  
4.4.1 § 7 Aufsicht zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften GAA".

(2) Tarifnummer 51 der Anlage (Kostentarif) der Allgemeinen Gebührenordnung vom 5. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 171; 1998 S. 501), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 580), erhält folgende Fassung:

"51 Ladenöffnung
(Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten)
 
51.1 Genehmigung nach § 5 Abs. 1 76 bis 770
51.2 Genehmigung nach § 7 Abs. 4 17 bis 236".

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. April 2007 in Kraft.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion