Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
§ 1 Beihilfeberechtigte Personen
§ 2 Beihilfefälle
§ 3 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen
§ 4 Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen
§ 4a Psychotherapie, psychosomatische Grundversorgung
§ 4b Gemeinsame Vorschriften für die Behandlungsformen psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie
§ 4c Psychoanalytisch begründete Verfahren
§ 4d Verhaltenstherapie
§ 4e Psychosomatische Grundversorgung
§ 4f Neuropsychologische Therapie
§ 4g Komplextherapien und integrierte Versorgung
§ 4h Soziotherapie
§ 4i Sonstige Heilbehandlungen
§ 5 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit und erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
§ 5a Häusliche Pflege
§ 5b Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
§ 5c Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
§ 5d Vollstationäre Pflege
§ 5e Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
§ 5f Ambulant betreute Wohngruppen und Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 5g Aufwendungen der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1
§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen
§ 6a Beihilfefähige Aufwendungen für stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-Vater-Kind Kuren
§ 6b Familienorientierte Rehabilitation
§ 6c Sozialmedizinische Nachsorge
§ 6d Rehabilitationssport und Funktionstraining
§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen für ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation sowie bei Empfängnisregelung
§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen
§ 10 Behandlungs- und Beförderungskosten im Ausland; Auslandskrankenversicherung
§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen
§ 12 Bemessung der Beihilfen
§ 12a Kostendämpfungspauschale
§ 13 Verfahren
§ 14 Gewährung von Beihilfen an Hinterbliebene und andere Personen in Todesfällen
§ 15 Belastungsgrenze
§ 16 Besondere Bestimmungen für die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
§ 17 Personenbezogene Bezeichnungen
§ 17a Übergangsregelungen
§ 18 Inkrafttreten
Anlage 1 Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Abschnitt 1
Psychotherapeutische Leistungen
Abschnitt 2
Psychosomatische Grundversorgung
Abschnitt 3
Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
Abschnitt 4
Verhaltenstherapie
Anlage 3 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel
Anlage 4 Beihilferechtliches Gebührenverzeichnis NRW für Heilpraktikerleistungen
1. Allgemeine Hinweise
2. Rechnungshinweise
3. Beihilferechtliche Hinweise
4. Gebührenverzeichnis
Anlage 5 Beihilferechtliche Angemessenheit der von Gesundheits- und Medizinalfachberufen in Rechnung gestellten Beträge
Abschnitt 1 Leistungsverzeichnis für ärztlich verordnete Heilbehandlungen
Abschnitt 2
Erweiterte ambulante Physiotherapie
Abschnitt 3
Medizinisches Aufbautraining
Abschnitt 4
Aufwendungen für medizinische Fußpflege
Anlage 6 Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Abschnitt I
Die Aufwendungen für nachfolgende Methoden sind nicht beihilfefähig: