Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

BVO NRW
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§ 1 Beihilfeberechtigte Personen

§ 2 Beihilfefälle

§ 3 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen

§ 4 Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 4a Psychotherapie, psychosomatische Grundversorgung

§ 4b Gemeinsame Vorschriften für die Behandlungsformen psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie

§ 4c Psychoanalytisch begründete Verfahren

§ 4d Verhaltenstherapie

§ 4e Psychosomatische Grundversorgung

§ 4f Neuropsychologische Therapie

§ 4g Komplextherapien und integrierte Versorgung

§ 4h Soziotherapie

§ 4i Sonstige Heilbehandlungen

§ 5 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit und erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf

§ 5a Häusliche Pflege

§ 5b Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege

§ 5c Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson

§ 5d Vollstationäre Pflege

§ 5e Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

§ 5f Ambulant betreute Wohngruppen und Einrichtungen der Behindertenhilfe

§ 5g Aufwendungen der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen

§ 6a Beihilfefähige Aufwendungen für stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-Vater-Kind Kuren

§ 6b Familienorientierte Rehabilitation

§ 6c Sozialmedizinische Nachsorge

§ 6d Rehabilitationssport und Funktionstraining

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen für ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation sowie bei Empfängnisregelung

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen

§ 10 Behandlungs- und Beförderungskosten im Ausland; Auslandskrankenversicherung

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen

§ 12 Bemessung der Beihilfen

§ 12a Kostendämpfungspauschale

§ 13 Verfahren

§ 14 Gewährung von Beihilfen an Hinterbliebene und andere Personen in Todesfällen

§ 15 Belastungsgrenze

§ 16 Besondere Bestimmungen für die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

§ 17 Personenbezogene Bezeichnungen

§ 17a Übergangsregelungen

§ 18 Inkrafttreten

Anlage 1 Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Abschnitt 1
Psychotherapeutische Leistungen

Abschnitt 2
Psychosomatische Grundversorgung

Abschnitt 3
Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

Abschnitt 4
Verhaltenstherapie

Anlage 2

Anlage 3 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel

Anlage 4 Beihilferechtliches Gebührenverzeichnis NRW für Heilpraktikerleistungen

1. Allgemeine Hinweise

2. Rechnungshinweise

3. Beihilferechtliche Hinweise

4. Gebührenverzeichnis

Anlage 5 Beihilferechtliche Angemessenheit der von Gesundheits- und Medizinalfachberufen in Rechnung gestellten Beträge

Abschnitt 1 Leistungsverzeichnis für ärztlich verordnete Heilbehandlungen

Abschnitt 2
Erweiterte ambulante Physiotherapie

Abschnitt 3
Medizinisches Aufbautraining

Abschnitt 4
Aufwendungen für medizinische Fußpflege

Anlage 6 Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Abschnitt I
Die Aufwendungen für nachfolgende Methoden sind nicht beihilfefähig:

Abschnitt II