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Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der LadenöffnungsVO - Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten

Vom 22. April 2009
(GVBl. Nr. 12 vom 08.05.2009 S. 269)



Auf Grund der §§ 6 Absatz 3 und 9 Absatz 3 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516) wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21. November 2006 (GV. NRW. S. 527), geändert durch Verordnung vom 1. April 2008 (GV. NRW. S. 372), wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:

a) Im Abschnitt "Regierungsbezirk Detmold" wird die Angabe zur Stadt Preußisch Oldendorf wie folgt gefasst:

alt neu
 in der Stadt Preußisch Oldendorf der Stadtteil Holzhausen "in der Stadt Preußisch Oldendorf die Stadtteile Börninghausen, Holzhausen und Preußisch Oldendorf".

b) Im Abschnitt "Regierungsbezirk Düsseldorf" wird nach der Angabe zur Stadt Wesel die folgende Angabe eingefügt:

"in der Gemeinde Wachtendonk der Historische Stadtkern und der Friedensplatz".

c) Im Abschnitt "Regierungsbezirk Köln" werden

aa) die Angabe zur Gemeinde Gangelt wie folgt gefasst:

alt neu
 in der Gemeinde Gangelt die Ortsteile Birgden, Breberen, Gangelt, Mindergangelt und Schierwaldenrath "Gemeinde Gangelt"

bb) die Angabe zur Stadt Leichlingen wie folgt gefasst:

alt neu
in der Stadt Leichlingen die Ortsteile Diepental, Fähr, Junkersholz, Kradenpuhl, Krähwinkel, Leysiefen, Metzholz, Nesselrath, Sonne, Stöcken, Unterberg und Witzhelden "Stadt Leichlingen"

cc) die Angabe zur Gemeinde Waldfeucht wie folgt gefasst:

alt neu
in der Gemeinde Waldfeucht die Ortsteile Waldfeucht, Brüggelchen und Haaren "Gemeinde Waldfeucht".

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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