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Regelwerk

Änderungstext

Dritte Verordnung zur Änderung der LadenöffnungsVO

Vom 23. März 2010
(GVBl. Nr. 11 vom 30.03.2010 S. 209)



Auf Grund der §§ 6 Absatz 3 und 9 Absatz 3 des Ladenöffnungsgesetzes vom 16. November 2006 (GV. NRW. S.516) wird verordnet:

Artikel 1

Die LadenöffnungsVO vom 21. November 2006 (GV. NRW. S.527), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. April 2009 (GV. NRW. S. 269), wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
LadenöffnungsVO - Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Ladenöffnungszeiten "LadenöffnungsVO - Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten".

2. Die Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:

a) Im Abschnitt "Regierungsbezirk Düsseldorf" wird die Angabe zur Stadt Emmerich wie folgt gefasst:

alt neu
 in der Stadt Emmerich der Stadtteil Elten, die Rheinpromenade, die Christoffelstraße, Fischerort und Alter Markt "in der Stadt Emmerich der Stadtteil Elten und das Gebiet innerhalb der Wälle begrenzt durch Kleiner Wall, Großer Wall, Ostwall, Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Hafenstraße, Hafenstraße, Industriestraße ab Kreuzung Hafenstraße, Parkring und Rheinpromenade".

b) Im Abschnitt "Regierungsbezirk Münster" wird

aa) nach der Angabe zur Stadt Oelde die folgende Angabe eingefügt:

"in der Gemeinde Raesfeld die Ortsteile Raesfeld und Erle"

bb) nach der Angabe zur Gemeinde Schöppingen die folgende Angabe eingefügt:

"in der Stadt Steinfurt der Altstadtbereich des Stadtteils Burgsteinfurt und der Bereich Bagno/Buchenberg".

c) Im Abschnitt "Regierungsbezirk Köln" entfällt nach der Angabe zur Gemeinde Odenthal die folgende Angabe:

"in der Gemeinde Odenthal der Ortsteil Altenberg".

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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