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Änderungstext
Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa
- Sachsen -
Vom 23. April 2025
(SächsGVBl. Nr. 6 vom 06.05.2025 S. 146)
Der Sächsische Landtag hat am 26. März 2025 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen
Das Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen vom 10. November 1992 (SächsGVBl. S. 536), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 2 Gedenk- und Trauertage
Gedenk- und Trauertage im Sinne dieses Gesetzes sind der Volkstrauertag (vorletzter Sonntag vor dem 1. Advent) und der Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent). |
" § 2 Gedenk- und Trauertage
Gedenk- und Trauertage im Sinne dieses Gesetzes sind:
|
2. In § 6 in der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe "Gedenk- und Trauertagen nach § 2" durch die Angabe "Gedenk- und Trauertagen nach § 2 Nummer 1 und 2" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (07.05.2025) in Kraft.
ID 250974
| ENDE |
(Stand: 07.05.2025)
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