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Änderungstext
Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
- Saarland -
Vom 9. Dezember 2025
(Amtsbl. I Nr. 49 vom 18.12.2025 S. 1089)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes
Das Saarländische Beamtengesetz vom 11. März 2009 (Amtsbl. S. 514), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. September 2025 (Amtsbl. I S. 1042) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 67 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
1. Die Angabe "100,00 Euro" wird durch die Angabe "50,00 Euro" ersetzt.
2. Die Angabe "150,00 Euro" wird durch die Angabe "100,00 Euro" ersetzt.
3. Die Angabe "300,00 Euro" wird durch die Angabe "250,00 Euro" ersetzt.
4. Die Angabe "450,00 Euro" wird durch die Angabe "400,00 Euro" ersetzt.
5. Die Angabe "600,00 Euro" wird durch die Angabe "550,00 Euro" ersetzt.
6. Die Angabe "750,00 Euro" wird durch die Angabe "700,00 Euro" ersetzt.
Artikel 2
Änderung des Saarländischen Reisekostengesetzes
Das Saarländische Reisekostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1976 (Amtsbl. S. 857), das zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. März 2022 (Amtsbl. I. S. 569) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach § 3 Absatz 6 wird der folgende Absatz 7 eingefügt:
"(7) Der Bescheid über die Reisekostenvergütung kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht."
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
ID 253099
| ENDE |
(Stand: 23.12.2025)
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