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Regelwerk

Änderungstext

Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes
- Thüringen -

Vom 30. Juli 2019
(GVBl. Nr. 9 vom 19.08.2019 S. 303)



Artikel 1
ThürGIG - Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

( wie eingefügt)

Artikel 2
Änderung des Thüringer Beamtengesetzes

§ 27 Abs. 1 des Thüringer Beamtengesetzes vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Oktober 2018 (GVBl. S. 387) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 6 wird das Komma am Ende durch das Wort "und" ersetzt.

2. Nummer 7

7. den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und

wird aufgehoben.

3. Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 7.

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

( 1) Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 2019 in Kraft.

( 2) Gleichzeitig mit Inkrafttreten nach Absatz 1 tritt das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 383), geändert durch Gesetz vom 18. November 2010 (GVBl. S. 340), außer Kraft.

ID: 191709

ENDE

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(Stand: 16.09.2019)

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