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Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz

Stand Mai 2019
(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)



Vorwort

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1 Einführung

1.1 Aufgaben des Mutterschutzes

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutz ge setz in Kraft getreten (Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium ( MuSchG)), das sich an den Zielen eines modernen Mutterschutzes orientiert. Die Regelungen im früheren Mutterschutzgesetz stammten im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither hat sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst grundlegend gewandelt.

Mit der Reform des Mutterschutzrechts werden neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz berücksichtigt. Dadurch wird zur Stärkung schwangerer und stillender Frauen am Arbeitsplatz entscheidend beigetragen.

Ein moderner Mutterschutz vereinigt zwei Zielsetzungen: Er schützt die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes und ermöglicht ihr die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit, soweit dies verantwortbar ist.

Zudem soll der Mutterschutz insgesamt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit, die sich aus der Umsetzung von mutterschutzrechtlichen Maßnahmen im Beschäftigungsverhältnis ergeben können, entgegenwirken.

Bestehende Arbeitszeit und Arbeitsschutzbestimmungen werden berücksichtigt und die besondere Situation schwangerer und stillender Frauen ins Zentrum gerückt. Das Mutterschutzgesetz enthält hierzu besondere Vorschriften zur Arbeitsplatzgestaltung, zum Kündigungsschutz, zu Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts sowie zur finanziellen Unterstützung in Form des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen. Regelungen in anderen Arbeitsschutzgesetzen bleiben unberührt.

Diese Broschüre informiert Sie als Arbeitgeber ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten zum Thema Mutterschutz und enthält im Anhang das seit dem 1. Januar 2018 geltende Mutterschutzgesetz.

1.2 Wer ist verantwortlich für die Umsetzung des Mutterschutzes?

Verantwortlich für die Sicherstellung des Mutterschutzes sind vorrangig Sie als Arbeitgeber. Es liegt bei Ihnen, die gesetzlichen Vor gaben des Mutterschutzgesetzes zum Gesundheitsschutz, Kündigungsschutz und Leistungsrechts zu beachten und umzusetzen.

Die Mutterschutzvorgaben orientieren sich an den Schutzbedürfnissen, die Frauen und ihr Kind typischerweise im Verlauf einer Schwangerschaft und in der Stillzeit haben.

Nachdem die Beschäftigte Sie über ihre Schwangerschaft oder Stillzeit informiert hat, ergreifen Sie auf Grundlage der bereits im Vorfeld von Ihnen erstellten Gefährdungsbeurteilung (siehe dazu die Ausführungen unter 2.1.1) der Arbeitsbedingungen die für Ihre Mitarbeiterin und für ihr (ungeborenes) Kind erforderlichen Schutzmaßnahmen. Dabei erhalten Sie Unterstützung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Alles, was nach den Mutterschutzvorgaben die Gesundheit der schwangeren oder stillenden Frau oder die ihres Kindes gefährden könnte, müssen Sie durch geeignete Schutzmaßnahmen ausschließen. Solange die Gesundheit der schwangeren oder stillenden Frau oder die ihres Kindes nicht gefährdet ist, spricht aber auch nichts gegen ihre Weiterbeschäftigung.

Wichtiger Hinweis

Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Mutterschutzvorgaben einzuhalten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen umzusetzen. Der Mutterschutz bedarf nicht der Zustimmung Ihrer Mitarbeiterin und muss von dieser auch nicht beantragt werden. Das bedeutet auch, dass Ihre Mitarbeiterin grundsätzlich nicht auf den Mutterschutz verzichten kann (Ausnahme: bestimmte arbeitszeitrechtliche Bestimmungen vgl. dazu die Ausführungen unter 2.2.3). Weitergehende Ausnahmen gelten arbeitszeitrechtlich nur für Schülerinnen und Studentinnen (vgl. dazu die Ausführungen unter 1.4.2).

Wichtiger Hinweis

Die vorsätzliche oder fahrlässige Nichtbeachtung der mutterschutzrechtlichen Vorgaben kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro oder als Straftat geahndet werden.

1.3 Was bringt eine wirkungsvolle Umsetzung des Mutterschutzes für Ihr Unternehmen?

Eine gute und wirkungsvolle Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen in Ihrem Unternehmen dient auch Ihren unter nehmerischen Interessen als familienfreundlicher Arbeitgeber.

Durch die frühzeitige Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen unmittelbar nach Mitteilung Ihrer Mitarbeiterin über eine Schwangerschaft oder Stillzeit umgesetzt werden können und vermeiden auf diese Weise Arbeitsunterbrechungen, zum Beispiel durch ein vorläufiges Beschäftigungsverbot Ihrer Mitarbeiterin.

Wirkungsvolle Schutzmaßnahmen ermöglichen die Weiterbeschäftigung Ihrer schwangeren oder stillenden Mitarbeiterin und Sie vermeiden kostenintensive schwangerschaftsbedingte Mitarbeiterfluktuation.

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(Stand: 06.09.2023)

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