Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

MutterschutzG
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Gesundheitsschutz

Unterabschnitt 1
Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz

§ 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung

§ 4 Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit

§ 5 Verbot der Nachtarbeit

§ 6 Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

§ 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen

§ 8 Beschränkung von Heimarbeit

Unterabschnitt 2
Betrieblicher Gesundheitsschutz

§ 9 Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung

§ 10 Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen

§ 11 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen

§ 12 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen

§ 13 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot

§ 14 Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber

§ 15 Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen

§ 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot

Abschnitt 3
Kündigungsschutz

§ 17 Kündigungsverbot

Abschnitt 4
Leistungen

§ 18 Mutterschutzlohn

§ 19 Mutterschaftsgeld

§ 20 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

§ 21 Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts

§ 22 Leistungen während der Elternzeit

§ 23 Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen

§ 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten

§ 25 Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots

Abschnitt 5
Durchführung des Gesetzes

§ 26 Aushang des Gesetzes

§ 27 Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen

§ 28 Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr

§ 29 Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht

§ 30 Ausschuss für Mutterschutz

§ 31 Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften

§ 32 Bußgeldvorschriften

§ 33 Strafvorschriften

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 34