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Regelwerk

Änderungstext

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) hier: Vorgriffregelung zu einer Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel im Bereich Ergotherapie und im Bereich "Sonstiges" ab dem 1. September 2025

Vom 7. August 2025
(GMBl. Nr. 26-27 vom 12.09.2025 S. 571)


- RdSchr. d. BMI v. 7.8.2025 - D6.30111/39#1 -

Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung in der Bundesbeihilfeverordnung sind unter Beteiligung der in § 80 Absatz 6 Bundesbeamtengesetz genannten Bundesministerien ab dem 1. September 2025 entstandene Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilmittel im Bereich der Ergotherapie und im Bereich "Sonstiges" entsprechend der beigefügten Anlage beihilfefähig. Änderungen im anliegenden Verzeichnis sind in Fettdruck kenntlich gemacht.

Oberste Bundesbehörden nachrichtlich:

Bundesministerium der Finanzen Referat VIII a 4

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Salvador-Allende-Straße 7
60487 Frankfurt/Main

Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin

Für das Beihilferecht zuständige oberste Landesbehörden

Spitzenorganisationen der Beamten- und Richtervereinigungen

Verband der Privaten Krankenversicherung
Gustav-Heinemann-Ufer 74c
50968 Köln

.

Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel Anlage 9


Abschnitt 1
Leistungsverzeichnis

Nr. Leistung beihilfefähiger Höchstbetrag in Euro bis 31.8.2025 Beihilfefähiger Höchstbetrag in Euro ab 1.9.2025
Bereich Ergotherapie
53 Funktionsanalyse und Erstgespräch einschließlich Beratung und Behandlungsplanung, einmal je Behandlungsfall 44,20 47,70
54 Einzelbehandlung
a) bei motorisch-funktionellen Störungen, Richtwert: 45 Minuten 52,80 57,00
b) bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert: 60 Minuten 70,40 76,00
c) bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert: 75 Minuten 88,00 94,90
55 Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall
a) bei motorisch-funktionellen Störungen, Richtwert: 120 Minuten 140,80 151,90
b) bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, Richtwert: 120 Minuten 182,60 182,60
c) bei psychisch-funktionellen Störungen, Richtwert: 120 Minuten 152,40 152,40
56 Parallelbehandlung (bei Anwesenheit von zwei zu behandelnden Personen)
a) bei motorisch-funktionellen Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer,

Richtwert: 45 Minuten

42,30 45,60
b) bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer,

Richtwert: 60 Minuten

56,30 60,80
c) bei psychisch-funktionellen Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer,

Richtwert: 75 Minuten

70,40 76,00
57 Gruppenbehandlung (3 bis 6 Personen)
a) bei motorisch-funktionellen Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer,

Richtwert: 45 Minuten

18,50 20,00
b) bei sensomotorischen oder perzeptiven Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer,

Richtwert: 60 Minuten

24,70 26,60
c) bei psychisch-funktionellen Störungen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer,

Richtwert: 105 Minuten

43,10 46,50
58 Hirnleistungstraining/Neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung,

Richtwert: 45 Minuten

52,80 57,00
59 Hirnleistungstraining als Einzelbehandlung bei der Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal je Behandlungsfall,

Richtwert: 120 Minuten

152,40 152,40
60 Hirnleistungstraining als Parallelbehandlung bei Anwesenheit von zwei zu behandelnden Personen, je Teilnehmerin oder Teilnehmer,

Richtwert: 45 Minuten

42,30 45,60
61 Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung, je Teilnehmerin oder Teilnehmer,

Richtwert: 60 Minuten

24,70 26,60
Bereich Sonstiges
83 Ärztlich verordneter Hausbesuch einschließlich der Fahrtkosten, pauschal

Werden auf demselben Weg mehrere Patientinnen oder Patienten besucht, sind die Aufwendungen nur anteilig je Patientin oder Patient beihilfefähig.

25,60 27,60
84

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