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Regelwerk, Arbeitsschutz, Arbeits- und Sozialrecht, BKV

BKV Nr. 2117 - "Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung durch Überschulterarbeit, repetitive Bewegungen im Schultergelenk, Kraftanwendungen im Schulterbereich durch Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen"
Wissenschaftliche Begründung für die Berufskrankheit

Vom 1. Dezember 2021
(GMBl. Nr. 64/65 vom 14.12.2021 S. 1411)



Eingeführt als Berufskrankheit Nr. 2117 zum 01.04.2025

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 14. September 2021 empfohlen, eine neue Berufskrankheit mit der vorgenannten Legaldefinition in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.

Diese Empfehlung wird wie folgt begründet:

1. Gefahrenquellen

Eine Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter wird durch folgende langjährige und intensive Einwirkungen verursacht:

  1. Arbeiten mit den Händen auf Schulterniveau oder darüber,
  2. Arbeiten mit einer repetitiven Bewegung des Oberarms im Schultergelenk,
  3. Arbeiten, die eine Kraftanwendung im Schulterbereich erfordern, insbesondere Lastenhandhabung,
  4. Hand-Arm-Schwingungen.

Die o. g. Einwirkungen kommen u. a. an den folgenden Arbeitsplätzen vor:

  1. Textilindustrie: Nähereiarbeitsplätze,
  2. Metall- und Elektroindustrie: Schweiß-, Schleif- und Montagearbeitsplätze, Gußputzer,
  3. Lebensmittelindustrie: Filetier- und Verpackungsarbeitsplätze in der Fischverarbeitung sowie Schlachthofarbeitsplätze,
  4. Arbeitsplätze u. a. in der Bau-, Steine- und Erden- sowie Forstindustrie mit Einwirkung von Hand-Arm-Schwingungen, z.B. bei Steinbrechern oder Forstwirten,
  5. Arbeitsplätze u. a. in der Bauindustrie und dem Kfz-Handwerk mit Überschulterarbeit, z.B. Maler, Verputzer, Stuckateure, Trockenbauer, Elektriker und Kfz-Schlosser.

Nähere Angaben zur erforderlichen Höhe und Dauer der beruflichen Einwirkung im Sinne dieser Berufskrankheit sind Abschnitt 5 zu entnehmen.

2. Pathophysiologie

2.1 Humanexperimentelle Untersuchungen

Herberts und Kadefors (1976) führten elektromyografische Untersuchungen im Bereich des Musculus supraspinatus, des Musculus trapezius und des Musculus deltoideus bei 10 Schweißern mit Schulterbeschwerden durch, die Schweißnähte über Kopf anbringen mussten. Dabei wurde die Hand oberhalb des Schulterniveaus gehalten. Während des Schweißens von vier Schweißelektroden, deren Dauer nicht angegeben wurde, kam es zu einer deutlichen Abnahme der oberflächlich abgeleiteten elektromyografischen Aktivität im Bereich des Musculus supraspinatus, nicht jedoch im Bereich der anderen o. g. Muskeln. Die Ergebnisse wurden dahingehend interpretiert, dass der Musculus supraspinatus während des Arbeitsvorganges stark belastet sei.

Kadefors et al. (1976) berichteten über Untersuchungen mit Hilfe der Oberflächenelektromyographie (EMG) im Bereich des Musculus supraspinatus, des Musculus trapezius, des Musculus deltoideus, des Musculus bizeps brachii und des Musculus rhomboideus major bei 20 gesunden Schweißern, darunter zehn Schweißer mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung und zehn Schweißer mit weniger als einem Jahr Berufserfahrung. Die Untersuchungen erfolgten in drei verschiedenen Schweißpositionen: 1. Hand auf Bauchhöhe, 2. Hand auf Schulterhöhe und 3. Hand auf Kopfhöhe. In jeder Position wurden jeweils vier Schweißelektroden verschweißt, für die insgesamt 24 Minuten geschweißt wurde. Das Lastgewicht des gehaltenen Schweißgerätes betrug 1 kg. Die Aktivität des Musculus trapezius und des Musculus supraspinatus wurde nur bei dem Schweißvorgang mit der Hand auf Kopfhöhe abgeleitet. Es zeigte sich, dass bei den Schweißarbeiten mit der Hand auf Kopfhöhe eine signifikante Ermüdung im Bereich des Musculus supraspinatus sowohl bei erfahrenen als auch bei unerfahrenen Schweißern nachweisbar war. Dagegen war bei dieser Arbeit eine Ermüdung im Bereich des Musculus deltoideus und des Musculus trapezius nur bei unerfahrenen Schweißern nachweisbar.

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