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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln
hier: ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume"

Vom 24.März.2021
(GMBl. Nr. 24 vom 20.04.2021 S. 561)

- IIIb4 - 34602 - 15 -



Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" bekannt.

Die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" (GMBl 2012, S. 660), zuletzt geändert mit GMBl 2018, S. 474, wird wie folgt geändert:

In Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" wird der Hinweis

"Hinweis:

Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt als Anhang in die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" eingefügt."

durch den Hinweis

"Hinweis:

Für die barrierefreie Gestaltung der Pausen- und Bereitschaftsräume gilt die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten", Anhang A4.2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume"."

ersetzt.

ENDE

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