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Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: ASR A1.5 "Fußböden"
Vom 8. Mai 2025
(GMBl. Nr. 18 vom 23.05.2025 S. 365)
- Bek. d. BMAS v. 8.5.2025 - IIIb4 - 34602 - 4 -
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.5 "Fußböden" bekannt.
Die ASR A1.5 "Fußböden" (GMBl 2022, S. 199) wird wie folgt geändert:
Der Hinweis nach Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt als Anhang in die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" eingefügt. | "Für die barrierefreie Gestaltung von Fußböden gilt ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" Anhang A1.5: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.5 "Fußböden". |
"
ID: 251143
| ENDE |
(Stand: 28.05.2025)
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