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Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2000 über den Mutterschutz

Vom 20. August 2021
(BGBl. II Nr. 19 vom 27.08.2021 S. 963)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem in Genf am 15. Juni 2000 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 15 Absatz 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Berlin, den 20. August 2021

Zum Übereinkommen 183 - Übereinkommen über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952


ENDE

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