Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGG, DGUV-G

BGG/GUV-G 905 / DGUV-G 309-001
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Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Prüfungen in Verantwortung des Herstellers

2.1 Allgemeines

2.2 Sachliche Zuständigkeit

2.3 Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen

2.3.1 Allgemeines

2.3.2 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme

2.3.2.1 Allgemeines

2.3.2.2 Vorprüfung

2.3.2.3 Bauprüfung

2.3.2.4 Abnahmeprüfung

2.3.2.5 Nachweis der Prüfungen

3 Prüfungen in Verantwortung des Betreibers

3.1 Allgemeines

3.2 Sachliche Zuständigkeit

3.2.1 Sachverständige

3.2.2 Sachkundige (Befähigte Person)

3.3 Einleitung der Prüfungen

3.4 Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen

3.4.1 Allgemeines

3.4.2 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme

3.4.3 Prüfung nach wesentlichen Änderungen

3.4.4 Wiederkehrende Prüfungen

3.4.5 Nachweis der Prüfungen

3.4.5.1 Prüfergebnis

3.4.5.2 Dokumentation der Prüfungen

3.4.5.3 Übersendung des Prüfberichtes

3.4.6 Wiederholung der Prüfung

Anhänge

Anhang 1 - Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an Brücken- und Portalkranen

0. Prüfgegenstand mit Ausrüstung zum Zeitpunkt der Prüfung

1. Dokumentationsprüfung

2. Sichtprüfung

3. Funktionsprüfung ohne Last

4. Funktionsprüfung mit Last

5. Bei Auffälligkeiten nachbesichtigen

Anhang 2 - Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an LKW-Ladekranen

0. Prüfgegenstand mit Ausrüstung zum Zeitpunkt der Prüfung

1. Dokumentationsprüfung

2. Sichtprüfung

3. Funktionsprüfung ohne Last

4. Funktionsprüfung mit Last

5. Bei Auffäüigkeiten nachbesichtigen

Anhang 3 - Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an Fahrzeugkranen

0. Prüfgegenstand mit Ausrüstung zum Zeitpunkt der Prüfung

1. Dokumentationsprüfung

2. Sichtprüfung

3. Funktionsprüfung ohne Last

4. Funktionsprüfung mit Last

5. Bei Auffälligkeiten nachbesichtigen

Anhang 4 - Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an Turmdrehkranen

0. Prüfgegenstand mit Ausrüstung zum Zeitpunkt der Prüfung

1. Dokumentationsprüfung

2. Sichtprüfung

3. Funktionsprüfung ohne Last

4. Funktionsprüfung mit Last

5.