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BGI/GUV-I 503 / DGUV Information 204-006 - Anleitung zur Ersten Hilfe
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)
(bisherige ZH 1/143)
(Ausgabe 04/2003; 09/2006; 05/2011aufgehoben)
| Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz. |
redak. Hinweis:
vgl. ArbStättV 2004, Anhang Nr. 4.3/1 Erste-Hilfe-Räume, 4.3/2, 3 Erste-Hilfe-Ausstattung
1 Aushang zur Ersten Hilfe
| Rettungsleitstelle (Notruf): |
| Ersthelfer: |
| Betriebssanitäter: |
| Erste-Hilfe-Material bei: |
| Erste-Hilfe-Raum: |
| Ärzte für Erste Hilfe: |
| Berufsgenossenschaftliche Durchgangsärzte: Info: www.dguv.de/landesverbaende |
| Berufsgenossenschaftlich zugelassene Krankenhäuser: |
| Lerne helfen - werde Ersthelfer - Info: www.dguv.de/erstehilfe
Meldung zur Ausbildung bei: |
Diese "Anleitung zur Ersten Hilfe" ergänzt das Plakat "Erste Hilfe" (BGI/GUV-I 510-1) und gibt weitergehende Hinweise zur Ersten Hilfe im Betrieb. Ausführliche Informationen enthält das "Handbuch zur Ersten Hilfe" (BGI/GUV-I 829).
2 Allgemeine Verhaltensweisen beim Auffinden einer Person

| Wo geschah es? | ![]() |
z.B. Ort, Straße, Betriebsteil, Etage |
| Was geschah? | z.B. Erkrankung, Unfall, Feuer, eingeklemmte Personen, besondere Gefahren | |
| Wie viele Verletzte/ Erkrankte? | ||
| Welche Art von Verletzungen/ Erkrankungen? | z.B. Bewusstlosigkeit, Atemstillstand, Kreislaufstillstand, starke Blutungen | |
| Warten auf Rückfragen! | ||
3 Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Ablaufschema bei lebensbedrohlichen Situationen
4 Herzdruckmassage
5 Beatmung
6 Stabile Seitenlage
7 Blutungen
Erkennen
Maßnahmen
Anlegen eines Druckverbandes
Bei Abriss von Körperteilen
8 Schock
Erkennen
Diese Anzeichen treten nicht immer alle und nicht immer gleichzeitig auf.
Maßnahmen
9 Knochenbrüche, Gelenkverletzungen
Erkennen
Maßnahmen
10 Verbrennungen
Maßnahmen:
11 Verätzungen
Erste-Hilfe-Maßnahmen sind bereits bei Verdacht auf eine Verätzung durchzuführen, da die Wirkung von ätzenden Stoffen mit zeitlicher Verzögerung auftreten kann.
Allgemeine Maßnahmen:
Augen:
Haut:
Verschlucken:
Atmungsorgane:
Bei Gefahr von Verätzungen durch Reizgase, z.B. Chlor, nitrose Gase sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt festzulegen und die Ersthelfer entsprechend zu schulen.
12 Vergiftungen
Erkennen:
Allgemeine Maßnahmen:
Haut:
Verschlucken:
Atmungsorgane:
Bei Gefahr durch giftige Stoffe, sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt festzulegen, z.B. Sauerstoff, Antidote und die Ersthelfer entsprechend zu schulen. *
13 Unfälle durch elektrischen Strom
Bei jedem Stromunfall muss mit Herz-Kreislaufstillstand gerechnet werden.
Allgemeine Maßnahmen:
Niederspannung
(üblich im Haushalt und Gewerbe bis maximal 1000 Volt):
Hochspannung
(durch Warnzeichen mit Blitzpfeil gekennzeichnete Anlagen über 1000 Volt):

Maßnahmen am Patienten:
14 Dokumentationen von Erste-Hilfe-Leistungen
Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und müssen mindestens nachfolgende Angaben enthalten:
| Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens |
| Name der/ des Verletzten bzw. Erkrankten |
| Datum/ Uhrzeit |
| Abteilung/ Arbeitsbereich |
| Hergang |
| Art und Umfang der Verletzung/ Erkrankung |
| Name der Zeugen |
Erste Hilfe-Leistungen |
| Datum/ Uhrzeit |
| Art und Weise der Maßnahmen |
| Name des Ersthelfers/ Erste-Hilfe-Leistenden |
_____________
* Hinweise zur Toxikologie und zur Ersten Hilfe in Sicherheitsdatenblättern, den Stoffmerkblättern der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und Stoffdatenbanken (z.B. www.gischem.de, www.dguv.de, WebCode d11892) sind ggf. zusätzlich zu beachten.
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