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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI/GUV-I 503 / DGUV Information 204-006 - Anleitung zur Ersten Hilfe
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)
(bisherige ZH 1/143)

(Ausgabe 04/2003; 09/2006; 05/2011aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

redak. Hinweis:
vgl. ArbStättV 2004, Anhang Nr. 4.3/1 Erste-Hilfe-Räume, 4.3/2, 3 Erste-Hilfe-Ausstattung

1 Aushang zur Ersten Hilfe

Rettungsleitstelle (Notruf):
Ersthelfer:
Betriebssanitäter:
Erste-Hilfe-Material bei:
Erste-Hilfe-Raum:
Ärzte für Erste Hilfe:
Berufsgenossenschaftliche Durchgangsärzte:
Info: www.dguv.de/landesverbaende
Berufsgenossenschaftlich zugelassene Krankenhäuser:
Lerne helfen - werde Ersthelfer - Info: www.dguv.de/erstehilfe

Meldung zur Ausbildung bei:


Diese "Anleitung zur Ersten Hilfe" ergänzt das Plakat "Erste Hilfe" (BGI/GUV-I 510-1) und gibt weitergehende Hinweise zur Ersten Hilfe im Betrieb. Ausführliche Informationen enthält das "Handbuch zur Ersten Hilfe" (BGI/GUV-I  829).

2 Allgemeine Verhaltensweisen beim Auffinden einer Person



3 Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Ablaufschema bei lebensbedrohlichen Situationen

4 Herzdruckmassage


5 Beatmung

6 Stabile Seitenlage

7 Blutungen

Erkennen

Maßnahmen


Anlegen eines Druckverbandes

Bei Abriss von Körperteilen


8 Schock

Erkennen

Diese Anzeichen treten nicht immer alle und nicht immer gleichzeitig auf.

Maßnahmen


9 Knochenbrüche, Gelenkverletzungen

Erkennen

Maßnahmen

10 Verbrennungen

Maßnahmen:

11 Verätzungen

Erste-Hilfe-Maßnahmen sind bereits bei Verdacht auf eine Verätzung durchzuführen, da die Wirkung von ätzenden Stoffen mit zeitlicher Verzögerung auftreten kann.

Allgemeine Maßnahmen:

Augen:

Haut:

Verschlucken:

Atmungsorgane:

Bei Gefahr von Verätzungen durch Reizgase, z.B. Chlor, nitrose Gase sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt festzulegen und die Ersthelfer entsprechend zu schulen.

12 Vergiftungen

Erkennen:

Allgemeine Maßnahmen:

Haut:

Verschlucken:

Atmungsorgane:

Bei Gefahr durch giftige Stoffe, sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt festzulegen, z.B. Sauerstoff, Antidote und die Ersthelfer entsprechend zu schulen. *

13 Unfälle durch elektrischen Strom

Bei jedem Stromunfall muss mit Herz-Kreislaufstillstand gerechnet werden.

Allgemeine Maßnahmen:

Niederspannung
(üblich im Haushalt und Gewerbe bis maximal 1000 Volt):

Hochspannung
(durch Warnzeichen mit Blitzpfeil gekennzeichnete Anlagen über 1000 Volt):


Maßnahmen am Patienten:

14 Dokumentationen von Erste-Hilfe-Leistungen

Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und müssen mindestens nachfolgende Angaben enthalten:

Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens
Name der/ des Verletzten bzw. Erkrankten
Datum/ Uhrzeit
Abteilung/ Arbeitsbereich
Hergang
Art und Umfang der Verletzung/ Erkrankung
Name der Zeugen

Erste Hilfe-Leistungen
Datum/ Uhrzeit
Art und Weise der Maßnahmen
Name des Ersthelfers/ Erste-Hilfe-Leistenden


_____________


* Hinweise zur Toxikologie und zur Ersten Hilfe in Sicherheitsdatenblättern, den Stoffmerkblättern der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und Stoffdatenbanken (z.B. www.gischem.de, www.dguv.de, WebCode d11892) sind ggf. zusätzlich zu beachten.


ENDE

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