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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 505-34 / DGUV Information 213-534 - Verfahren zur Bestimmung von 2,3,4-Trichlor-1-buten
Von den Berufsgenossenschaften anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/120.34)

(Ausgabe 01/1986aufgehoben)




Erprobtes und von den Berufsgenossenschaften anerkanntes, diskontinuierliches Verfahren zur Bestimmung von 2,3,4-Trichlor-1-buten in Arbeitsbereichen.

Es sind personenbezogene oder ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich:

Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle,
Dampfraumgaschromatographie.

Unter den Bedingungen der Praxis beträgt die relative Nachweisgrenze 0,001 ml/m3(ppm) 0,007 mg/m3 an 2,3,4-Trichlor-1-buten für 32 l Probeluft.

Das Verfahren wird in gleicher Weise ausgeführt wie für 1,4-Dichlor-2-buten beschrieben. Auf eine ausführliche Verfahrensbeschreibung wird deshalb verzichtet.


ENDE  

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