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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 505-46 / DGUV Information 213-546 - Verfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren
Von den Berufsgenossenschaften anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/120.46)

(Ausgabe 04/2004)



zurückgezogen, neu: BGI/GUV-I 505-46 / DGUV Information 213-546, 02/2014

"FASERN - 02 - REM/EDXA"

(erstellt: April 2004, ersetzt ZH 1/120.46 (BGI-505-46-01, Ausgabe Januar 1991)

Erprobtes und anerkanntes, diskontinuierliches Verfahren zur Bestimmung anorganischer Fasern der Länge L > 5 µm, der Breite 0,2 µm< D < 3 µm und des Länge zu Breite-Verhältnisses L/D > 3 (Kriterien nach WHO [1]) in der Luft in Arbeitsbereichen.

Es sind personenbezogene oder ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.

Die Probenahme erfolgt durch Abscheidung von Partikeln aus der mit einer Pumpe angesaugten Luft auf einem goldbeschichteten Kernporenfilter.

Die Auswertung wird mit dem Rasterelektronenmikroskop (REM) unter Verwendung der energiedispersiven Röntgenmikroanalyse (EDXA) durchgeführt.

Dieses Verfahren benutzt das in der VDI-Richtlinie 3492 [2] beschriebene Bestimmungsprinzip. Es ergänzt das phasenkontrastmikroskopische Verfahren BGI 505-31 [3] in solchen Fällen, in denen

  1. verschiedene Arten von anorganischen Fasern vorhanden sind, die voneinander und gegebenenfalls von organischen Fasern unterschieden werden müssen;
  2. die Nachweisgrenze des phasenkontrastmikroskopischen Verfahrens nicht ausreicht, um die Einhaltung vorgegebener Grenzwerte und Auslöseschwellen zu überwachen.

Dieses Verfahren ermöglicht den Nachweis und die Identifizierung von Asbestfasern, Calciumsulfatfasern und anderen anorganischen Fasern mit einer Breite D von> 0,2 µm. Faserförmige Partikeln mit D < 0,2 µm werden bei der Berechnung des Messergebnisses nicht berücksichtigt, da entsprechend den Erläuterungen (13) in TRGS 900, Abschnitt 3, die hier beschriebene Methode als Alternative zur lichtmikroskopischen Methode BGI 505-31 [3] eingesetzt werden kann, wenn zusätzlich zur Quantifizierung die Identifizierung der faserförmigen Partikeln erforderlich ist. Mit der Methode BGI 505-31 sind Fasern dünner als etwa 0,2 µm nicht erkennbar. Dazu kommt, dass eine Identifizierung so dünner Fasern mit EDXa im Allgemeinen nicht gewährleistet ist.

Das infrarotspektroskopische Verfahren in Kombination mit der Phasenkontrastmikroskopie (BGI 505-30 [4]) erlaubt eine direkte quantitative Massenanteilbestimmung von Asbest im Feinstaub bzw. nach entsprechender Aufarbeitung in Materialproben und kann bei Bedarf wertvolle Zusatzinformationen in Ergänzung der Verfahren BGI 505-31 und BGI 505-46 liefern.

Messungen im Sinne der Asbest-Richtlinien der Länder [5] werden nach [2] vorgenommen. Sie sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens.


Probenahme mit Pumpe und Abscheidung der Partikeln auf einem goldbeschichteten Kernporenfilter, Präparation des Filters und Auswertung mit Rasterelektronenmikroskop (REM) und energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA).

Kurzfassung

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von anorganischen Fasern der Länge L > 5 µm, der Breite 0,2 µm = D < 3 µm und des Länge zu Breite-Verhältnisses L/D > 3 [1] in der Luft im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip: Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein goldbeschichtetes Kernporenfilter gesaugt. Die abgeschiedenen Fasern werden mittels Rasterelektronenmikroskopie (REM) und energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA) gezählt und analysiert.
Technische Daten
Nachweisgrenze: Die Nachweisgrenze ist wesentlich vom Probeluftvolumen abhängig. Für ein Probeluftvolumen von 40 Liter je cm2 Filterfläche liegt die statistische Nachweisgrenze unter Standardauswertebedingungen bei 15.000 Fasern/m3.
Selektivität: Die Unterscheidung nach Chrysotilfasern, Amphibolasbestfasern, Calciumsulfatfasern, gegebenenfalls auch Produktfasern (siehe Abschnitt 2.2.2) und sonstigen anorganischen Fasern ist möglich.
Vorteile: Die Analyse ist faserspezifisch (Morphologie) und faserartspezifisch (Material).
Nachteile: Dieses Verfahren ist mit einem hohen apparativen und zeitlichen Aufwand verbunden.

Apparativer Aufwand:

Einrichtung zur Goldbeschichtung (z.B. Sputtereinrichtung) 1,

Probenahmeapparatur,

Kaltveraschungseinrichtung,

Rasterelektronenmikroskop,

energiedispersives Röntgenmikroanalysesystem.

Ausführliche Verfahrensbeschreibung

1 Geräte, Betriebsmittel und Zubehör

Zur Durchführung einer Messung nach dem hier beschriebenen Verfahren sind die in 1.1 bis 1.5 genannten Geräte, Betriebsmittel und Zubehörteile erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass diese vor ihrer Verwendung sauber und faserfrei sind. Die Überprüfung erfolgt stichprobenartig mit Hilfe von Laborblindproben. Dazu wird der komplette analytische Verfahrensgang auf ein unbeaufschlagtes Messfilter angewandt.

1.1 Geräte für die Probenahme

Probenahmekopf: Dieser besteht im Wesentlichen aus einem zylindrischen Ansaugtubus, einem Filterhalter mit Messfilter und einem Absaugstutzen.

Abbildung 1: Prinzipskizze für einen geeigneten Probenahmekopf

Ansaugtubus und Filterhalter sollen aus korrosionsbeständigem Material gefertigt sein. Ein dichter Sitz des eingelegten Messfilters muss gewährleistet sein. Die Länge des Ansaugtubus vor dem Filter soll das 1,5- bis 3,0-fache des effektiven Filterdurchmessers deff (Durchmesser der durchströmten kreisförmigen Filterfläche) betragen [1].

Geeignet sind die für Fasermessungen in Arbeitsbereichen zur phasenkontrastmikroskopischen Auswertung üblichen Probenahmeköpfe [3]. Abbildung 1 zeigt die Prinzipskizze eines geeigneten Probenahmekopfes mit einer Kassette, die als Filterhalter für das auf einem Stützfilter liegende Messfilter dient und nach der Probenahme mit Abdeckungen verschlossen und als Transportbehälter (Filterkapsel) verwendet wird (siehe beispielhaft auch Probenahmesystem FAP - BIa in Abbildung 2).

Probenahmepumpe:

Als Probenahmepumpe wird eine Pumpe verwendet, die durch das Filter je cm2 in der Regel wenigstens 0,24 l/min bis 0,3 l/min saugen kann. An staubarmen Arbeitsplätzen können auch höhere Durchflussraten verwendet werden.

Der Luftstrom muss pulsationsfrei sein, so dass eine sichere Messung der Durchflussrate möglich ist. Sofern eine batteriebetriebene Pumpe verwendet wird, muss die Kapazität der Batterie für einen kontinuierlichen Einsatz während der gesamten gewählten Probenahmedauer ausreichen.

Strömungsmesser:

Ein geeignetes Messgerät, das die Messung des Luftvolumenstroms mit einer Messgenauigkeit von besser als 5 % ermöglicht. Die Überprüfung erfolgt mit einem kalibrierten Volumenstrommessgerät (z.B. Seifenblasen-Strömungsmesser, Schwebekörperdurchflussmesser).

Zeitmesser: Stoppuhr.

1.2 Geräte für die Filterpräparation

Einrichtung zum Beschichten der Kernporenfilter mit Gold 2, z.B. Fa. Gala-Instrumente, 65307 Bad Schwalbach.

Anlage zur Kaltveraschung im Sauerstoffplasma, z.B. Fa Gala-Instrumente zum Entfernen der organischen Bestandteile des beaufschlagten Messfilters. Kommerziell erhältlich sind Plasmaprozessoren zur Kalt- bzw. Tieftemperaturveraschung, bei denen die Ankopplung des Plasmas kapazitiv oder induktiv erfolgt. Bei induktiver Ankopplung muss darauf geachtet werden, dass sich das Filter nicht im Feld der Induktionsspulen befindet.

1.3 Geräte für die Auswertung

Rasterelektronenmikroskop mit EDX-Analyseeinrichtung zur Faserzählung und Faseridentifizierung, z.B. Fa. Carl Zeiss NTS GmbH, 73447 Oberkochen (REM) und Fa. Thermo Electron, 63303 Dreieich (EDX). Das Gerät muss den Mindestanforderungen hinsichtlich Erkennbarkeit und Identifizierung der Fasern genügen (siehe Abschnitt 4.1).

1.4 Betriebsmittel

Messfilter: Kernporenfilter aus Polycarbonat. Filterdurchmesser je nach Probenahmesystem (üblich sind 25 mm und 37 mm), Nennporenweite 0,4 µm oder 0,8 µm, mit Gold beschichtet (Vorderseite ca. 40 nm, Rückseite ca. 20 nm), z.B. Fa. alto tec GmbH, 22763 Hamburg.
Stützfilter: Membranfilter aus Celluloseester mit einem mittleren Porendurchmesser > 3 µm (kein faserhaltiges Material, wie z.B. Glasfaserfilter oder Karton).
Sauerstoff: technisch rein, zum Betrieb der Kaltveraschungsanlage.
Goldtarget: zum Beschichten der Kernporenfilter
Argon: technisch rein, zum Betrieb der Goldbeschichtungsanlage 3
Kohlenstofflack, Leit-C, Kohle-Tabs oder dergleichen: zum elektrisch leitfähigen Aufkleben des zu untersuchenden Filters auf den Probenträger des REM.
Flüssigstickstoff: zur Kühlung des EDX-Detektors und des Feldeffekt-Transistors (FET) des EDX-Analysesystems.

1.5 Zubehör:

Filterbehälter: Die in der Filterhalterung eingespannten Filter werden staubdicht in einem Behälter (Filterkapsel) transportiert.
Pinzette mit abgerundeten Spitzen: zur Handhabung der Filter.
Skalpell: zum Zerteilen der beaufschlagten Filter.
Stereomikroskop: zur visuellen Prüfung der Filterbelegung oder Feststellung von Beschädigungen, Vergrößerung ca. 20-fach.
Testpräparat: mit Chrysotilfasern belegtes goldbeschichtetes Kernporenfilter das zur Überprüfung der Sichtbarkeit und des EDX-Spektrums am REM auch Fasern einer Breite von< 0,2 µm enthält (Präparation wie in Abschnitt 3.1).
Kalibrierstandard: zur Kalibrierung des Abbildungsmaßstabes des REM.
Testobjekt (Elementstandard), insbesondere Cu: zur Energiekolibrierung des EDX-Analysensystems.
Referenzmaterialien: je nach Aufgabenstellung (z.B. für die Bestimmung von Produktfasern; Asbestreferenzmaterialien, erhältlich z.B. beim Institute of Occupational Medicine (IOM), Edinburgh, Schottland).

2 Probenahme

2.1 Vorbereiten der Messfilter

Die Kernporenfilter müssen vor der Probenahme mit Hilfe einer Bedampfungsanlage oder einer Sputtereinrichtung mit Gold beschichtet werden. Geeignete goldbeschichtete Kernporenfilter sind auch kommerziell erhältlich. Diese Goldbeschichtung ist eine Voraussetzung für eine aufladungsfreie Abbildung im REM und hat gegenüber einer nachträglichen Beschichtung folgende Vorteile:

Zur Minimierung von Kontrastschwankungen ist eine gleichmäßige Goldschichtdicke erforderlich. Eine ausreichende Schichtdicke kann angenommen werden, wenn die Filteroberfläche im Laufe der Beschichtung die dunkle Farbe verliert und den typischen metallischen Goldglanz annimmt sowie bei der Betrachtung im Durchlicht mit einem grünen Schimmer erscheint.

Die Dicke der Goldschicht soll auf der zu beaufschlagenden Seite des Messfilters (stärker reflektierende, glänzende Seite) ca. 40 nm betragen. Eine Beschichtung der Filterrückseite mit einer ca. 20 nm dicken Goldschicht trägt zur Stabilisierung des Messfilters bei und kann eine Verbesserung der Kontrastverhältnisse bewirken. Sofern für die Beschichtungsanlage keine integrierte Schichtdickenmessvorrichtung zur Verfügung steht, kann die Schichtdicke auf einfache Weise im REM mittels der EDX-Einrichtung kontrolliert werden. Dazu werden Filter bekannten Durchmessers mit Gold beschichtet und die Massen des aufgebrachten Goldes durch Differenzwägungen bestimmt. Vergleicht man die Höhen der Goldpeaks für diese Testfilter bei konstantem Strahlstrom mit den Massen, ergibt sich ein linearer Zusammenhang, aus dem sich die Schichtdicke bestimmen lässt [2].

Kernporenfilter einer neuen Charge werden vor der weiteren Verwendung hinsichtlich ihrer Verunreinigung durch anorganische Fasern am REM überprüft. Dazu werden auf zwei goldbeschichteten Filtern der zu prüfenden Charge mit REM/EDXa unter den in Abschnitt 4 genannten Bedingungen je 0,5 mm2 ausgewertet. Dabei darf insgesamt höchstens eine anorganische Faser mit L > 5 µm gefunden werden.

Das für die Probenahme vorbereitete Messfilter wird so in die Filterhalterung eingelegt, dass es plan auf dem Stützfilter aufliegt, beim Einlegen nicht beschädigt wird und ein dichter Sitz gewährleistet ist. Die Berührung der Filteroberfläche mit bloßen Fingern ist zu vermeiden. Die Filterkassetten werden bereits im Labor mit Messfiltern und faserfreien Stützfiltern bestückt und verschlossen. Falls unterhalb des Stützfilters ein Stützgitter eingesetzt werden soll, kann das Erzielen der Leckfreiheit des Probenahmekopfes problematisch sein. Das Messfilter darf nicht direkt auf dem Stützgitter aufliegen.

2.2 Durchführen der Probenahme

2.2.1 Luftproben

Bei der Manipulation der Filter ist eine Berührung mit bloßen Fingern zu vermeiden. Der Probenahmekopf mit eingelegtem Messfilter (z.B. 25 mm Durchmesser) wird unmittelbar vor Beginn der Probenahme geöffnet. Bei Verwendung von Filterkassetten (z.B. 37 mm Durchmesser) werden diese unmittelbar vor Probenahmebeginn geöffnet und in den Probenahmekopf eingelegt - auch hierbei ist eine Berührung der Filteroberfläche zu vermeiden. Die Probenahme erfolgt mit nach unten weisendem Ansaugtubus. Abbildung 2 zeigt ein Beispiel für einen Probenahmekopf mit Filterkassette.

Abbildung 2: Probenahmekopf mit Filterkassette - System BIa [6]

Vor Beginn der Probenahme wird der Volumenstrom so eingestellt, dass je cm2 effektiver Filterfläche 0,24 bis 0,3 l/min (entsprechend 4 cm/s bis 5 cm/s Filteranströmgeschwindigkeit) gefördert werden. Beispielsweise wird bei Verwendung eines Filterhalters mit 30 mm effektivem Durchmesser ein Luftvolumenstrom von 1,7 l/min bis 2,1 l/min benötigt. Der spezifische Volumenstrom soll 0,24 l/(cm2 min) nicht unterschreiten. Im Einzelfall (z.B. bei hohen Staubkonzentrationen) kann die Anströmgeschwindigkeit auf bis zu 2 cm/s abgesenkt werden. Nur wenn keine Grobstaubpartikeln in der Luft im Arbeitsbereich erwartet werden, kann empfohlen werden, den spezifischen Volumenstrom auf bis zu etwa 1,2 l/(cm2 min) (entsprechend bis zu etwa 20 cm/s Anströmgeschwindigkeit) zu erhöhen. Die Messung des Probeluftvolumenstroms erfolgt für das komplette Probenahmesystem (mit Messfilter und Stützfilter bestückter Probenahmekopf, Schlauchverbindung und Pumpe) mit Hilfe eines geeigneten und kalibrierten Durchflussmessgerätes (z.B. Schwebekörperdurchflussmesser).

Die Durchflussrate darf am Ende der Probenahme um nicht mehr als 10 % von der anfänglichen Durchflussrate abweichen. Für die Berechnung des Probeluftvolumens wird der Mittelwert aus Anfangs- und Endvolumenstrom herangezogen. Die Dauer der Probenahme richtet sich bei gegebenem Volumenstrom nach der Staubkonzentration. Keinesfalls darf die Belegung zu dicht werden. Die goldglänzende Filteroberfläche muss mit bloßem Auge noch erkennbar sein. Unmittelbar nach Beendigung der Probenahme wird die Probenahmeeinrichtung abgeschaltet, die Probenahmedauer notiert und die Filterkassette mit dem beaufschlagten Messfilter entnommen und staubdicht verschlossen. Ort, Zeit und Dauer der Probenahme sind so zu wählen, dass die Exposition repräsentativ erfasst wird [7].

In der Regel gibt eine Probenahmedauer von 2 bis 3 h bei einer Filteranströmgeschwindigkeit von 5 cm/s eine auswertbare Filterbelegung. Bei nur geringen Staubkonzentrationen ohne Grobstaubpartikeln ist eine Probenahmedauer auch von 8 Stunden und länger oder eine höhere Filteranströmgeschwindigkeit bis zu 20 cm/s möglich. Im Zweifelsfall können mehrere Filter mit gestaffelter Probenahmedauer (z.B. 1 h, 2 h, 4 h usw.) belegt werden, so dass darunter mindestens eine auswertbare Probe erwartet werden kann. Im Ausnahmefall kann es unvermeidlich sein, eine Probenahmedauer von weniger als 1 h zu wählen, z.B. bei hohen Staubkonzentrationen oder vielen Grobstaubpartikeln. Bei Kurzzeitexpositionen hat sich bewährt, den selben Probenträger während mehrerer Kurzzeitphasen einzusetzen. Auch wenn nur eine einzelne Kurzzeitexposition auftritt, sollte diese durch eine Probenahme von mindestens 1 h erfasst werden.

Tabelle 1 zeigt den Zusammenhang zwischen der erreichbaren Nachweisgrenze und dem spezifischen Probeluftvolumen bei der Auswertung von 0,5 mm2 Filterfläche. Durch Vergrößerung der Auswertefläche kann die Nachweisgrenze herabgesetzt werden (z.B. auf 300 Fasern/m3 bei 1 mm2 Auswertefläche und 1000 l/cm2). Abbildung 3 zeigt den Zusammenhang zwischen der Nachweisgrenze und dem Probeluftvolumen.

Abbildung 3: Nachweisgrenze in F/m3 in Abhängigkeit vom Probeluftvolumen in m3 für 37 mm- und 25 mm-Filter bei Auswertung von 0,5 mm2 bei einer angenommenen effektiven Filterfläche von 707 mm2 bzw. 380 mm2, vergleiche Abschnitt 4.6 und 5.2.

Tabelle 1: Abhängigkeit der Nachweisgrenze vom spezifischen Probeluftvolumen bei Auswertung von 0,5 mm2

Nachweisgrenze
(Fasern/m3)
Spezifisches Probeluftvolumen (l/cm2) Probenahmedauer (h) bei 5 cm/s Probenahmedauer (h) bei 10 cm/s Probenahmedauer (h) bei 20 cm/s
15000 40 2,2 1,1 0,6 4
10000 60 3,3 1,7 0,8 5
7500 80 4,4 2,2 1,1
6000 100 5,6 2,8 1,4
4000 150 8,3 4,2 2,1
1000 600 33 17 8,3
600 1000 56 28 14


2.2.2
Produktfasern

Unter Produktfasern sind Fasern zu verstehen, die Materialien zuzuordnen sind, die bei dem jeweiligen Arbeitsprozess zum Einsatz kommen, oder die in der Umgebung des Probenahmeortes vorhanden sind. Um feststellen zu können, wie hoch insbesondere die Konzentration von Produktfasern der kritischen Abmessungen ("WHO-Fasern") in einem Arbeitsbereich ist, müssen zusätzlich zu den Filterproben auch Proben der infrage kommenden Materialien entnommen und als Referenzproben zusammen mit den Filterproben dem Auswertelabor zur Verfügung gestellt werden. Die Proben sollen jeweils wenigstens ein Volumen von 1 cm3 besitzen und repräsentativ für das Material auch hinsichtlich vorhandener Kontaminationen oder der Fasern im Verbund (Kompositwerkstoffe) sein. Nach Möglichkeit sind dem Auswertelabor Kopien der Sicherheitsdatenblätter, zumindest aber vorhandene Produktinformationen, z.B. Hersteller, Produktname, Kennzeichnung, zur Verfügung zu stellen.

Die analytischen Möglichkeiten des hier beschriebenen Verfahrens zur Abgrenzung von Produktfasern beschränken sich auf anorganische Fasern. Eine Unterscheidung verschiedener Arten organischer Fasern voneinander ist in der Regel nicht möglich.

3 Probenvorbereitung

3.1 Präparation der beaufschlagten Filter

Das beaufschlagte Messfilter wird durch Betrachtung zumindest des Filterrandes und der Filtermitte mittels Stereomikroskop und/oder REM bei geringer Vergrößerung darauf hin geprüft, ob die Partikelbelegung des Filters gleichmäßig ist. Sofern dabei eine ungleichmäßige Belegung festgestellt wird, ist das Filter für eine quantitative Auswertung nicht geeignet. Es wird empfohlen, mit dem Stereomikroskop auch den Rand, an dem das Filter in der Filterhalterung angepresst war, auf mögliche Undichtigkeiten während der Probenahme zu untersuchen. Zusätzlich muss das Stützfilter auf mögliche Verfärbungen hin kontrolliert werden, die ebenfalls auf Undichtigkeiten hindeuten. Außerdem muss die Filteroberfläche des Präparates unter streifender Beleuchtung (z.B. mit einer Halogenlampe) makroskopisch auf Wischspuren, Fingerabdrücke oder Beschädigungen hin untersucht werden.

Das beladene Filter wird sodann mit der Staubseite nach oben elektrisch leitend auf einem REM-Probenträger montiert und - sofern keine organischen Fasern zu bestimmen sind - in das Kaltveraschungsgerät eingebracht. Durch die Kaltveraschung wird das organische Material auf dem Filter weitgehend entfernt. Dies erleichtert die Auswertung der Probe im REM wesentlich.

Aufgrund der elektrischen Leitfähigkeit von Filter und Probenträger ist der Angriff des O2-Plasmas auf das auf dem Filter befindliche organische Material sehr wirksam. Bei Geräten mit kapazitiver Kopplung des Plasmas muss die Leistungsaufnahme so geregelt werden, dass keine Überschläge auftreten, die zu Löchern in der Goldschicht des Filters führen. Nach ca. 30 bis 60 min. ist die Veraschung in der Regel abgeschlossen.

Die so vorbereitete Filterprobe ist nun ohne weitere Präparation (insbesondere ohne Nachbeschichten der Probe) für die Untersuchung im REM bereit.

Werden zu Beginn der Auswertung mit dem REM noch zu viele störende organische Partikeln gefunden, sollte die Kaltveraschung wiederholt werden.

Es ist empfehlenswert, das ganze Filter für die REM-Auswertung zu montieren. Wenn es erforderlich ist, das Filter zu teilen, sollte dies mit einem scharfen gekrümmten Skalpell mit abrollendem (wiegendem) Schnitt geschehen. Dabei ist darauf zu achten, die Staubbelegung auf der Filteroberfläche nicht zu beeinträchtigen. Wird ein solches Teilstück verwendet, muss es sowohl den Rand- als auch den Mittelbereich des Filters beinhalten (z.B. Sektor). Bei Verwendung von Kohle-Tabs zur Montage auf dem Probenträger kann es unter Umständen nach einiger Zeit zu Veränderungen in der Oberflächenbeschaffenheit der Filter kommen, so dass es sinnvoll ist, ein Teilstück des Filters als Rückstellprobe aufzubewahren.

3.2 Vorbereitung der Referenzproben

Von den Referenzproben (Materialproben) werden Streupräparate hergestellt. Stückige Materialien werden zerkleinert (z.B. gebrochen, geschnitten, gesägt, geraspelt, geschabt), aus Fasermatten oder ähnlichen Produkten wird mit der Pinzette etwas Material entnommen. Diese so zerkleinerten Materialien werden so wie auch die Partikeln von Pulvern oder Pudern auf Kohle-Tabs aufgebracht, mit einem Spatel leicht festgedrückt und der lose aufliegende Rest vorsichtig entfernt (unter dem Abzug abklopfen oder abblasen). Die Kohle-Tabs werden auf den REM-Probenträgern befestigt.

4 Auswertung mit dem Rasterelektronenmikroskop

4.1 Allgemeine Verfahrenshinweise

Vergrößerung

Unter Vergrößerung wird das Verhältnis der Länge eines Objekts auf dem Bild, das ausgewertet wird, zur tatsächlichen Länge dieses Objektes verstanden. Es handelt sich demzufolge um die Ist-Vergrößerung und nicht um die am Gerät angezeigte Nenn-Vergrößerung. Die Faserzählung wird bei einer Ist-Vergrößerung von mindestens 2000:1 durchgeführt. Sie sollte 2500:1 nicht überschreiten. Hiervon kann abgewichen werden, wenn gezeigt werden kann, dass gleichwertige Ergebnisse erzielt werden.

In regelmäßigen Zeitabständen und nach Wartungs- und Reparaturarbeiten am REM muss mit Hilfe eines geeigneten Testpräparates (z.B. Kreuzgitter) die Vergrößerung überprüft werden.

Beschleunigungsspannung

Die Beschleunigungsspannung soll mindestens 15 kV betragen. Sowohl der Mg-Peak von Chrysotil als auch der Fe-Peak von Amphibolasbestfasern müssen sicher detektiert werden können. Für die stabile Abbildung organischer Fasern kann es notwendig sein, mit einer Beschleunigungsspannung von 10 kV oder weniger zu arbeiten.

Kippwinkel

Die Probe darf für die Auszählung nicht gekippt werden (Kippwinkel 0°).

Sichtbarkeit dünner Fasern

Alle REM-Parameter (insbesondere Vergrößerung, Beschleunigungsspannung, Strahldurchmesser, Arbeitsabstand, Rasterzeit) müssen so gewählt werden, dass auch sehr dünne und kontrastschwache Fasern noch sichtbar sind. Dazu wird bei der für die Zählung gewählten Vergrößerung eine gerade noch sichtbare Faser auf einem Testpräparat mit Chrysotilfasern nach Abschnitt 1.5 ausgesucht. Die Breite D dieser Faser wird sodann bei einer Vergrößerung von mindestens 10000:1 bestimmt. Ist sie< 0,2 µm, so ist die Mindestanforderung an die Sichtbarkeit von faserförmigen Partikeln erfüllt. Ist diese Mindestanforderung auch nach mehreren Versuchen nicht erfüllt, müssen die REM-Parameter entsprechend angepasst und die Sichtbarkeitskontrolle wiederholt werden 6.

Diese Kontrolle muss einmal pro Arbeitswoche sowie nach Wartungs- und Reparaturarbeiten am REM vorgenommen werden.

EDX-Analyse

Die Verwendung eines Leichtelementdetektors wird empfohlen. Die Einstellungen der Betriebsparameter müssen so gewählt werden, dass eine Chrysotilfaser von = 0,2 µm Durchmesser innerhalb einer maximalen Messzeit von 100 s ein hinreichend ausgeprägtes Röntgen-Emissionsspektrum liefert (vergleiche Abschnitt 4.3). Das bedeutet, dass für die Mg- und für die Si-Linie bei Chrysotil ein Verhältnis der Intensitäten (S + U) / U (S + U = Peakhöhe, U = Untergrundsignal bei dieser Energielage) größer als 2:1 erreicht werden muss. Gleichzeitig ist auf die notwendige Randbedingung S > 3 * √U für die entsprechende Energielage zu achten [2]. In der Regel muss für die EDX-Analyse die Vergrößerung am REM = 5000:1 eingestellt werden.

Für die EDX-Analyse ist ein möglichst großer Raumwinkel des Detektorsystems erwünscht. Die Identifizierbarkeit von Fasern einer Breite um 0,2 µm ist nur bei Raumwinkeln > 10-3 sr gesichert.

In regelmäßigen Zeitabständen und nach Wartungs- und Reparaturarbeiten an der EDX-Anlage muss eine Überprüfung und gegebenenfalls Kalibrierung der Energielage und der Intensitätsverhältnisse der Peaks durchgeführt werden.

Auswertung

Die nach dem Test zur Sichtbarkeit dünner Fasern und zur EDX-Analyse (siehe oben) festgelegten Parameter sind für die Auswertung der Filterproben beizubehalten. Für die EDX-Analyse und für die Ermittlung der Faserabmessungen darf bei höherer Vergrößerung als der für die Faserzählung verwendeten gearbeitet werden.

Die Elementpeaks werden in die Kategorien A, B und C eingeteilt, die wie folgt definiert sind [2]:

mit der Signalhöhe S und der Höhe des Untergrunds U.

4.2 Regeln für die Faserzählung

Grundlage für die Faserzählung sind die Kriterien nach WHO [1].

Abbildung 4: Ermittlung der Länge und Breite einer Faser


Abbildung 5 zeigt schematisch Beispiele für die Anwendung der Faserzählregeln.

Abbildung 5: Beispiele zur Anwendung der Faserzählregeln (die Länge der Bildkante entspricht 38 µm):


a) 21/2 Fasern: 5 Enden im Zählfeld
b) 11/2 Fasern
c) 3 Fasern: Die beiden aneinanderliegenden Fasern sind deutlich unterscheidbar; die Ausbauchung wird für die Breitenbetrachtung ignoriert
d) 2 Fasern: Der sichtbare Teil der Faser wird berücksichtigt
e) 41/2 Fasern: Agglomerat aus 3 Fasern, die Aufspleißungen werden ignoriert. Die Enden der an der rechten Kante liegenden Faser werden als außerhalb befindlich angesehen.
f) 0 Fasern: Die faserförmigen Partikeln sind zu kurz oder zu dick

4.3 Faseridentifizierung

Nach diesem Verfahren werden Chrysotilfasern, Amphibolasbestfasern, Calciumsulfatfasern, gegebenenfalls anorganische Produktfasern und sonstige anorganische Fasern unterschieden. In die Gruppe "sonstige anorganische Fasern" werden alle Fasern eingestuft, die nicht als Asbest, Calciumsulfatfasern oder gegebenenfalls Produktfasern identifiziert werden können, jedoch ein Linienspektrum mit Elementen der Ordnungszahl Z>11 (Ausnahme: Kohlenstofffasern) ergeben. Zu organischen Fasern siehe Abschnitt 4.5.

Eine Faseridentifizierung, bei der zwischen Chrysotil, Amphibolasbesten, Calciumsulfat, gegebenenfalls anorganischen Produktfasern und sonstigen anorganischen Fasern unterschieden wird, lässt sich anhand einer halbquantitativen Beurteilung der Elementspektren durchführen. Beispiele für Spektren anorganischer Fasern zeigen die Abbildungen im Anhang 1 (die Goldpeaks rühren von der Goldbeschichtung des Kernporenfilters her). Da die Peakhöhen von dem verwendeten Detektor und den Geräteparametern abhängen, müssen unter den gegebenen Bedingungen eigene Referenzspektren von den Faserarten, z.B. unter Zuhilfenahme von Standardproben, erstellt werden.

Bei der praktischen Durchführung der Analyse ist darauf zu achten, dass der Elektronenstrahl stabil (ohne Drift) auf die Faser gerichtet ist und dabei eventuell anhaftende oder benachbarte Partikeln möglichst weit von seinem Auftreffpunkt entfernt liegen.

Zur Identifizierung der Fasern sind die in den Tabellen 2 und 3 genannten Kriterien anzuwenden.

Tabelle 2: Identifizierungskriterien für Faserstäube(S: Signal, U: Untergrund)

Faserart Identifizierungskriterien Bemerkungen
Chrysotil
  • Mg- und Si-Peak deutlich, Verhältnis (S + U) / U > 2 (Kat. a oder B)
  • Fe- und Mn-Peak möglich, Verhältnis S / U < 1 (Kat. C)
  • AI-Peak fehlend oder sehr klein (Kat. C)
Chrysotil aus Asbestzement:
zusätzlicher Ca-Peak durch Bindemittelreste möglich
Chrysotil aus Magnesiumestrich:
zusätzlicher CI-Peak möglich
Amphibolasbeste Siehe Tabelle 3 und analytische Hinweise in [8] Da es sich bei den Amphibolasbesten um eine Mineralgruppe handelt, unterscheiden sich die Spektren hinsichtlich detektierter Elemente und deren Peakhöhen
Calciumsulfat
  • Ca-Peak deutlich
  • S-Peak deutlich (teilweise Überlagerung durch M-Linie des Au)
Produktfasern Vgl. Abschnitt 4.4 bei gebrauchten Produktfasern können zusätzlich zu den typischen Peaks andere Elementpeaks, z.B. von Fe auftreten
Sonst. anorg. Fasern Alle Fasern, die ein anderes Elementspektrum mit dem Verhältnis (S + U) / U > 2 für mindestens ein Element mit Z = 11 ergeben (Ausnahme: Kohlenstofffasern) typische Hauptelemente können sein:
Na, Mg, Al, Si, K, Ca, Fe
weiterhin können auftreten:
Ti, Mn, Ba, Zr, B


Tabelle 3: Unterscheidungsmerkmale für Amphibolasbeste

Amphibolasbest Identifizierungskriterien Bemerkungen
Aktinolith
  • Si-, Fe-, Ca-Peak deutlich
Übergänge zu Tremolit vorhanden
  • Mg-Peak schwach bis deutlich
  • Na-Peak möglich
  • AI-Peak fehlend oder sehr klein
Amosit
  • Si-, Fe-Peak deutlich, Verhältnis (S + U) / U > 2
  • Mg-Peak und Ca-Peak möglich
  • Al-Peak fehlend oder sehr klein
Anthophyllit
  • Si-, Mg-Peak deutlich
Eine Abgrenzung zu Fe-haltigem Talk ist
mit dieser Methode in der Regel nicht möglich.
  • Fe-Peak schwach bis deutlich
  • AI-Peak fehlend oder sehr klein
Krokydolith
  • Si-, Fe-Peak deutlich
  • Na-Peak schwach
  • AI-Peak fehlend oder sehr klein
Tremolit
  • Si-, Mg-, Ca-Peak deutlich
Übergänge zu Aktinolith vorhanden
  • AI-Peak fehlend oder sehr klein
(Anmerkung: Ist eine exakte Unterscheidung notwendig, sind die ergänzenden Identifikationskriterien [10] anzuwenden und muss die EDXa für die quantitative Elementbestimmung mit geeigneten Standards kalibriert sein)


Fasern, welche nicht einer der in den Tabellen 2 und 3 genannten Faserarten zuzuordnen sind, werden für die Berechnung des Analysenergebnisses nicht berücksichtigt.

Die Identifizierung nach den hier genannten Kriterien ist nicht in jedem Fall eindeutig [8]. Im Zweifelsfall sind Kenntnisse über die im Arbeitsbereich verwendeten Materialien zu berücksichtigen. In allen Fällen sind die M- und L-Linien der Goldbeschichtung des Filters zusätzlich im Spektrum vorhanden und führen zu Überlagerungen unter anderem mit der K-Linie des Schwefels.

Die Identifizierungskriterien sind zu modifizieren, wenn:

Fehlen in dem Elementspektrum Peaks für Elemente mit Z> 11 (mit Ausnahme der Goldpeaks), kann dies als Hinweis auf unter Umständen nach der Veraschung verbliebenes organisches Material gewertet werden. Auch beim Vorliegen sehr dünner anorganischer Fasern (D < 0,2 µm) ist damit zu rechnen, dass keine auswertbaren oder unvollständige Elementsignale erscheinen.

4.4 Anorganische Produktfasern

Für die Einstufung von Fasern als anorganische Produktfasern müssen die Spektren der Fasern auf dem Messfilter weitgehend (nach den im Folgenden genannten Kriterien) mit denen im Produkt übereinstimmen. Deshalb werden für das in Frage kommende Produkt Referenzproben nach Abschnitt 3.2 hergestellt und darin an unterschiedlichen Stellen Elementspektren dünner Fasern als Referenzspektren aufgenommen. Die Aufnahme dieser Referenzspektren muss - unter Umständen mit Ausnahme der verwendeten Vergrößerung - unter den gleichen Gerätebedingungen erfolgen, wie die Auswertung des Messfilters.

Zur Charakterisierung dieser Referenzspektren werden für jede Materialprobe Elementspektren für jeweils zehn dünne Fasern aufgenommen [2]. Dabei wird für das Produkt

Beim Vergleich der für Fasern auf dem Messfilter gefundenen Spektren mit den Referenzspektren müssen

um die gefundene Faser als Produktfaser zu interpretieren. Bei Produktfasern aus künstlichen Mineralfasern muss zusätzlich die Morphologie (parallele Kanten) mit derjenigen der Fasern im Produkt vereinbar sein.

4.5 Organische Fasern

Sollen bei der Untersuchung auch organische Fasern berücksichtigt werden, darf die Probe nicht verascht werden. Die optimale Beschleunigungsspannung muss anhand der Probe ermittelt werden (mitunter weniger als 10 kV), um eine stabile Abbildung zu erzielen. Dabei ist sicherzustellen, dass Fasern der Dicke 0,2 µm, oder, wenn so dünne Fasern in der Probe nicht vorkommen, die dünnsten vorkommenden Fasern sicher erkannt werden können. Es sollen fensterlose Detektoren oder Detektoren mit ultradünnen Fenstern verwendet werden, mit denen leichte Elemente ab Z = 6 (Kohlenstoff) nachgewiesen werden können. Fasern werden dann als organische Fasern eingestuft, wenn die Hauptpeaks Elementen mit Z < 11 zuzuordnen sind (Ausnahme: Kohlenstofffasern). In speziellen Fällen können auch Cl oder S zu beobachten sein.

Eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten organischer Fasern ist mit dieser Methode nicht möglich. Unter Umständen können morphologische Charakteristiken brauchbare Hinweise liefern [11].

4.6 Berechnen des Analysenergebnisses

Das Verfahren liefert als Analysenergebnis die Faseranzahlkonzentrationen Ci (Fasern je m3 Luft, Fasergruppe i) anorganischer Fasern in der Luft in Arbeitsbereichen mit den Kriterien 0,2 µm< D < 3 µm, L > 5 µm, und L/D > 3.

C1: Chrysotilfasern
C2: Amphibolasbestfasern
C3: Calciumsulfatfasern
C4: Produktfasern (falls gemessen)
C5: sonstige anorganische Fasern.

Die Faseranzahlkonzentration für die Fasergruppe i (i = 1 bis 5) wird wie folgt berechnet:

Hierbei bedeuten:

Ci: Faseranzahlkonzentration für die Fasergruppe i in Fasern/m3,
ni: nach den Zählregeln ermittelte gewichtete Faserzahl für die Fasergruppe i,
A: wirksame Filterfläche in mm2,
N: Anzahl der ausgewerteten Zählfelder,
a: Fläche eines Zählfeldes in mm2,
V: Probeluftvolumen in m3 mit V = Q * t
(Q: Probeluftvolumenstrom in m3/h, t: Probenahmedauer in h).

Fasern mit D < 0,2 µm werden, falls gefunden, ohne Zuordnung zu einer Faserart gesondert aufgeführt.

4.7 Analysenbericht

Es wird empfohlen, während der Auswertung ein Auswerteprotokoll (Urprotokoll) in Anlehnung an [2] zu führen. Dieses ist die Grundlage für die Erstellung des Analysenberichtes.

Der Analysenbericht enthält mindestens:

5 Beurteilung des Verfahrens

5.1 Messunsicherheit

Abweichungen der Messgröße (Faseranzahlkonzentration) vom wahren Wert können außer bei der Probenahme entstehen bei:

Die optimale Faserbelegungsdichte liegt im Bereich von etwa 100 bis 1000 Fasern/mm2. Auch hohe Anteile nicht faserförmiger Partikeln beeinträchtigen die Auswertung, da sie diese stören und Fasern überdecken können. Dadurch ist sowohl die Erkennbarkeit als auch die Elementanalyse behindert.

Der 95 %-Vertrauensbereich für die Faseranzahlkonzentration aufgrund der Zählstatistik kann mittels der Poisson-Verteilung abgeschätzt werden (Siehe Tabelle im Anhang 2). Zur Berechnung des Vertrauensbereiches werden in der in Abschnitt 4.6 angegebenen Formel die zu der gefundenen Faserzahl ni gehörenden Vertrauensgrenzen λu und λo eingesetzt.

5.2 Nachweisgrenze

Die Nachweisgrenze des Zählverfahrens ist unterschritten, wenn bei der REM-Auswertung keine Faser gefunden wurde. Unter Verwendung der Poisson-Statistik ergibt sich aus der oberen Vertrauensgrenze des 95 %-Vertrauensbereiches zu x = 0 mit λο = 3,0 die Nachweisgrenze aus der Formel in Abschnitt 4.6. Sie ist somit probenabhängig und abhängig vom Auswerteaufwand und beträgt beispielsweise für ein spezifisches Probenvolumen von 40 l/cm2 bei einer Auswertefläche von 0,5 mm2 ca. 15.000 Fasern/m3. Für ein spezifisches Probenvolumen von 1 m3/cm2, das nur unter optimalen Bedingungen bei sehr geringen Staubkonzentrationen auswertbare Proben liefert, wäre die Nachweisgrenze ca. 300 Fasern/m3 für 1 mm2 und ca. 600 Fasern/m3 für 0,5 mm2 Auswertefläche. Unter den o. g. Probenahmebedingungen (Anströmgeschwindigkeit etwa 5 cm/s) würde dies eine Probenahmedauer von etwa 56 h bedeuten.

5.3 Selektivität

Das Verfahren ist selektiv nach den in den Abschnitten 4.2 und 4.3 genannten Kriterien für Chrysotilfasern, Amphibolasbestfasern, Calciumsulfatfasern, gegebenenfalls Produktfasern und sonstige anorganische Fasern.

Fehlinterpretationen, insbesondere bei der Identifizierung von Asbestfasern sind möglich, wenn

6 Literatur

[ 1] Determination of airborne fibre number concentrations. a recommended method, by phase-contrast optical microscopy (membrane filter method). World Health Organisation (WHO), Genf, 1997.
[ 2] Messen von Innenraumluftverunreinigungen. Messen von Immissionen. Messen anorganischer faserförmiger Partikeln - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren. VDI 3492, 2004.
[ 3] Verfahren zur Bestimmung von lungengängigen Fasern - Lichtmikroskopisches Verfahren. BGI 505-31 (bisher ZH 1/120.31). Carl Heymanns Verlag KG, Köln. April 2004.
[ 4] Verfahren zur Bestimmung der Massenanteile von Chrysotilasbest und Amphibolasbesten. BGI 505-30 (bisher ZH 1/120.30), Carl Heymanns Verlag KG, Köln, März 1991.
[ 5] Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie). Mitteilungen DlBt, 1996.
[ 6] Messung von Gefahrstoffen. BIA-Arbeitsmappe, Kennzahl 3030. Erich Schmidt Verlag Bielefeld, 1997.
[ 7] Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen. TRGS 402. BArbBl. 11/1997.
[ 8] Messung von Gefahrstoffen. BIA-Arbeitsmappe, Kennzahl 7487. Erich Schmidt Verlag Bielefeld, 1997.
[ 9] L. Sachs: Angewandte Statistik. Anwendung statistischer Methoden. Springer-Verlag Berlin, 1984.
[ 10] M. Mattenklott: Identifizierung von Asbestfasern in Stäuben, Pulvern und Pudern mineralischer Rohstoffe. Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft 58, 1998, S.15-22.
[ 11] P. Latzke, R. Hesse: Textile Fasern. Deutscher Fachverlag, Frankfurt, 1988.


.

Beispiele für Spektren anorganischer Fasern Anhang 1


Alle Spektren:

Abbildung a 1.1: Chrysotilspektrum (hier Beispiel eines Fe-haltigen Chrysotils, Verhältnis S/U ca. 1 für Fe)

Abbildung a 1.2: Krokydolithspektrum

Abbildung a 1.3: Aktinolithspektrum

Abbildung a 1.4: Tremolitspektrum

Abbildung a 1.5: Talkspektrum

Abbildung a 1.6: Spektrum einer Keramikfaser

Abbildung a 1.7: Spektrum einer Steinwollfaser

Abbildung a 1.8: Spektrum einer Hochtemperaturglasfaser

.

Vertrauensbereichsgrenzen für das Zählergebnis Anhang 2


Tabelle: Untere und obere Grenzen λu und λo des 95 %-Vertrauensintervalls eines Zählergebnisses x bei Anwendung der Poisson-Statistik


x λU λO
0,5 0,000 4,674
1 0,025 5,572
1,5 0,108 6,416
2 0,242 7,225
2,5 0,416 8,006
3 0,619 8,767
3,5 0,845 9,511
4 1,090 10,242
4,5 1,350 10,960
5 1,623 11,668
5,5 1,908 12,368
6 2,202 13,059
6,5 2,504 13,744
7 2,814 14,423
7,5 3,131 15,095
8 3,454 15,763
8,5 3,782 16,426
9 4,115 17,085
9,5 4,453 17,739
10 4,795 18,390
10,5 5,141 19,038
11 5,491 19,682
11,5 5,844 20,323
12 6,201 20,962
12,5 6,560 21,597
13 6,922 22,230
13,5 7,287 22,861
14 7,654 23,490
14,5 8,024 24,116
15 8,395 24,740
15,5 8,769 25,363
16 9,145 25,983
16,5 9,523 26,602
17 9,903 27,219
17,5 10,285 27,834
18 10,668 28,448
18,5 11,053 29,060
19 11,439 29,671
19,5 11,827 30,280
20 12,217 30,888
20,5 12,607 31,495
21 12,999 32,101
21,5 13,393 32,705
22 13,787 33,308
22,5 14,183 33,910
23 14,580 34,511
23,5 14,978 35,111
24 15,377 35,710
24,5 15,777 36,308
25 16,179 36,905
25,5 16,581 37,501
26 16,984 38,096
26,5 17,388 38,690
27 17,793 39,284
27,5 18,199 39,876
28 18,606 40,468
28,5 19,013 41,059
29 19,422 41,649
29,5 19,831 42,238
30 20,241 42,827
30,5 20,652 43,415
31 21,063 44,002
31,5 21,475 44,589
32 21,888 45,174
32,5 22,301 45,760
33 22,716 46,344
33,5 23,130 46,928
34 23,546 47,512
34,5 23,962 48,094
35 24,379 48,676
35,5 24,796 49,258
36 25,214 49,839
36,5 25,632 50,420
37 26,051 51,000
37,5 26,471 51,579
38 26,891 52,158
38,5 27,312 52,736
39 27,733 53,314
39,5 28,154 53,892
40 28,577 54,469
40,5 28,999 55,045
41 29,422 55,621
41,5 29,846 56,197
42 30,270 56,772
42,5 30,694 57,346
43 31,119 57,921
43,5 31,545 58,495
44 31,970 59,068
44,5 32,397 59,641
45 32,823 60,214
45,5 33,250 60,786
46 33,678 61,358
46,5 34,106 61,929
47 34,534 62,500
47,5 34,962 63,071
48 35,391 63,641
48,5 35,821 64,211
49 36,250 64,781
49,5 36,681 65,350
50 37,111 65,919
 
x λU λO
50,5 37,54 66,49
51 37,97 67,06
51,5 38,40 67,62
52 38,84 68,19
52,5 39,27 68,76
53 39,70 69,33
53,5 40,13 69,89
54 40,57 70,46
54,5 41,00 71,02
55 41,43 71,59
55,5 41,87 72,16
56 42,30 72,72
56,5 42,74 73,29
57 43,17 73,85
57,5 43,61 74,41
58 44,04 74,98
58,5 44,48 75,54
59 44,91 76,11
59,5 45,35 76,67
60 45,79 77,23
60,5 46,22 77,79
61 46,66 78,36
61,5 47,10 78,92
62 47,54 79,48
62,5 47,97 80,04
63 48,41 80,60
63,5 48,85 81,17
64 49,29 81,73
64,5 49,73 82,29
65 50,17 82,85
65,5 50,60 83,41
66 51,04 83,97
66,5 51,48 84,53
67 51,92 85,09
67,5 52,36 85,65
68 52,80 86,21
68,5 53,25 86,77
69 53,69 87,32
69,5 54,13 87,88
70 54,57 88,44
70,5 55,01 89,00
71 55,45 89,56
71,5 55,89 90,11
72 56,34 90,67
72,5 56,78 91,23
73 57,22 91,79
73,5 57,66 92,34
74 58,11 92,90
74,5 58,55 93,46
75 58,99 94,01
75,5 59,44 94,57
76 59,88 95,13
76,5 60,32 95,68
77 60,77 96,24
77,5 61,21 96,79
78 61,66 97,35
78,5 62,10 97,90
79 62,55 98,46
79,5 62,99 99,01
80 63,44 99,57
80,5 63,88 100,12
81 64,33 100,68
81,5 64,77 101,23
82 65,22 101,78
82,5 65,66 102,34
83 66,11 102,89
83,5 66,56 103,44
84 67,00 104,00
84,5 67,45 104,55
85 67,89 105,10
85,5 68,34 105,66
86 68,79 106,21
86,5 69,24 106,76
87 69,68 107,31
87,5 70,13 107,87
88 70,58 108,42
88,5 71,03 108,97
89 71,47 109,52
89,5 71,92 110,07
90 72,37 110,63
90,5 72,82 111,18
91 73,27 111,73
91,5 73,72 112,28
92 74,16 112,83
92,5 74,61 113,38
93 75,06 113,93
93,5 75,51 114,48
94 75,96 115,03
94,5 76,41 115,58
95 76,86 116,13
95,5 77,31 116,68
96 77,76 117,23
96,5 78,21 117,78
97 78,66 118,33
97,5 79,11 118,88
98 79,56 119,43
98,5 80,01 119,98
99 80,46 120,53
99,5 80,91 121,08
100 81,36 121,63


______________


1) Nicht erforderlich, wenn für die Messung kommerziell erhältliche goldbeschichtete Kernporenfilter verwendet werden

2) Nicht erforderlich, wenn für die Messung kommerziell erhältliche Kernporenfilter verwendet werden

3) Nicht erforderlich, wenn für die Messung kommerziell erhältliche Kernporenfilter verwendet werden

4)Die Probenahmedauer sollte 1 h nicht unterschreiten

5) Die Probenahmedauer sollte 1 h nicht unterschreiten

6) Die Verwendung des TV-Modus wird nicht empfohlen.


ENDE

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