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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI/GUV-I 506 - In guten Händen. Ihre gesetzliche Unfallversicherung - Aufgaben, Leistungen und Organisation
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/1)

(Ausgabe 10/2003; 01/2005; 09/2005; 07/2008)



nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

"Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist für uns als Unternehmen ein Glücksfall. Für einen nahezu unschlagbar günstigen Preis bekommen wir genau die Leistungen, die wir brauchen. Davon können viele unserer internationalen Niederlassungen nur träumen."

Ullrich Gerhart,
Geschäftsführer STAEDTLER Mars GmbH & Co. KG
Schreib- und Zeichengeräte-Fabriken, Nürnberg


Vorwort

Ein Wort vorab

Liebe Leserinnen und Leser,

die gesetzliche Unfallversicherung ist für Sie ein Buch mit sieben Siegeln? Es ist Ihnen rätselhaft; wie sich der Beitrag errechnet? Sie interessieren sich dafür, was die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung tun? Dann halten Sie die richtige Broschüre in den Händen!

Wir haben für Sie in dieser Publikation die wichtigsten Fakten? rund um die Themen Unfallversicherung, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zusammengetragen. Und das kurz, klar und verständlich.

Unsere tägliche Arbeit hat eine große Bandbreite, ist bunt und facettenreich. Zwar ist die Materie gesetzliche Unfallversicherung für Außenstehende komplex - dennoch möchten wir Sie einladen, sich einzulassen und dadurch die wichtigsten Grundlagen über uns zu erfahren Vielleicht gelingt es uns sogar"ihre Neugier zu wecken und Sie für die viele spannenden Themen zu interessieren, die wir zu bieten haben. Dies würde uns besonders freuen.

Gleichzeitig möchten wir Sie ermuntern, sich bei allen weitergehenden Fragen direkt an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu wenden - dort wird man Ihnen gern weiterhelfen.

Ihre Redaktion

I. Die gesetzliche Unfallversicherung - wer wir sind. Organisation und Funktion

Die Wenigsten wissen, dass es sie gibt, doch für Viele steht sie ein: Die gesetzliche Unfallversicherung. Sie sichert ab bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Versichert sind neben Arbeitnehmern und Auszubildenden auch weitere Personengruppen, so Schüler in allgemein- und berufsbildenden Schulen, Studierende und Kinder in Tageseinrichtungen (Kitas) sowie land- und forstwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familien. Mit rund 70 Millionen Versicherten stellt sie einen wichtigen Zweig der sozialen Sicherung dar.

Dennoch führt sie in der öffentlichen Wahrnehmung ein Schattendasein, dessen Grund denkbar einfach ist: Sie ist die einzige (Pflicht-)Versicherung, deren Versicherte keine Beiträge entrichten. Vielmehr kommen alleine ihre Arbeitgeber oder in Schule und Verwaltung der Bund, die Länder oder die Kommunen für die Kosten auf.

Damit sind gleich zwei Parteien abgesichert: Im Falle eines Wege-, Schüler- oder Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit genießt der Versicherte vollen Schutz. Dies umfasst sowohl eine Akutversorgung au auch wenn nötig eine Rehabilitation sowie eine Entschädigung bzw. Rente. Zugleich sind Unternehmen und Einrichtungen, bei denen der Versicherte beschäftigt ist, von einer Haftung befreit - denn diese übernimmt vollständig die gesetzliche Unfallversicherung. Mit der Entrichtung der Beiträge und einer wirksamen Prävention kommt der Arbeitgeber somit seiner gesetzesmäßigen Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitern nach.

Die gesetzliche Unfallversicherung handelt auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs VII. Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist zum einen die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Zum anderen sorgt sie im Fall des Falles dafür, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen, und zwar mit allen geeigneten Mitteln.

Karola Lindequist, Flugbegleiterin, Air Berlin:

"Ausgezeichneten Service können wir unseren Gästen nur dann bieten, wenn wir gesund sind. Dabei helfen uns die Präventionsangebote unserer Berufsgenossenschaft."


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Wie die gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls eine Pflichtversicherung. Ihre Grundlage ist das Sozialgesetzbuch, insbesondere das Siebte Buch (SGB VII). Sie lässt sich durch keine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung ersetzen.

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- Praxistip -

Jeder Unternehmer muss für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter sorgen. Er ist verpflichtet, die Eröffnung seines Unternehmens spätestens nach einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Beiträge fallen nur dann an, wenn er Mitarbeiter beschäftigt.

Auskünfte über das Procedere und darüber, welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig ist, erteilen gern die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder die DGUV.

Ein neues Unternehmen anmelden: Wie geht das? Informationen unter:
www.dguv.de Webcode: d2136 oder DGUV-Infoline: 01805 188088 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Gebühren aus Mobilfunknetzen)

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen - die Säulen der gesetzlichen Unfallversicherung

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(Stand: 16.06.2018)

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