umwelt-online: BGI 523 - Mensch und Arbeitsplatz (1)
Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 523 - Mensch und Arbeitsplatz
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/28)

- Hans-Jürgen Kiepsch, Christian Decker, Gudrun Harlfinger-Woitzik -

(Ausgabe 2003; 2007)



implementiert mit Genehmigung der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten



Vorwort

Je entwickelter die Technik, desto wichtiger wird der Mensch.

Wenn es um die Gestaltung von Arbeitsprozessen geht, wird der Beitrag der menschlichen Arbeit zum Gesamtergebnis oft unterschätzt. Besonders bei automatisierten Systemen scheint es, dass der Mensch nicht mehr benötigt wird. Dabei entscheidet auch hier der menschliche Beitrag über Qualität und Quantität der Produktion.

Menschliche Arbeit ist teuer, insbesondere aus der Sicht der am Arbeitsergebnis interessierten Unternehmer oder Auftraggeber. Darum ist es wirtschaftlich vernünftig, die menschlichen Ressourcen optimal einzusetzen. Dies ist nicht möglich, ohne die Belange der Beschäftigten zu berücksichtigen. Die Förderung der menschlichen Leistungsfähigkeit durch gestalterische Maßnahmen entwickelt sich dabei auch zu einem immer bedeutsameren Wettbewerbsfaktor.

Ergonomisch, d.h. nutzergerecht gestaltete Produkte erhöhen die Attraktivität beim Kunden und die ergonomische Optimierung der Produktion verbessert die Arbeitsbedingungen. Sie wirkt nachteiligen Auswirkungen auf Gesundheit und Leistung entgegen, erhöht die Zuverlässigkeit und führt zu Produktivitätssteigerungen.

Die Berufsgenossenschaften bieten Beratungen zur menschengerechten Gestaltung und damit zur Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren an.

1 Menschengerechte Gestaltung

1.1 Der Begriff Ergonomie

Der Begriff Ergonomie setzt sich aus zwei griechischen Worten zusammen:

ergon = das Werk, die Arbeit

nomos = das Gesetz, die Lehre.

Wörtlich übersetzt bedeutet Ergonomie die "Lehre von der Arbeit". Der Zusatz "ergonomisch" lässt sich gut mit "menschengerecht" übersetzen.

Das Technische Komitee Ergonomie der Internationalen Standard Organisation (ISO) definiert die Ergonomie sehr umfassend: "Die Ergonomie erarbeitet und verarbeitet humanwissenschaftliches Wissen mit dem Ziel, eine Anpassung von Arbeit, Arbeitssystem und Umgebungen an die physischen und psychischen Fähigkeiten des Menschen herbeizuführen und damit Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden sicherzustellen, indem gleichzeitig die Leistungsfähigkeit erhöht und das Arbeitsergebnis verbessert wird."

Ergonomie hat damit drei Hauptzielrichtungen:

Humanität:
Gestaltung beeinträchtigungsfreier und gesundheitlich unbedenklicher Arbeitsbedingungen.

Produktivität:
Erhöhung von Qualität und Rentabilität.

Motivation und Zufriedenheit:
Eingehen auf das Anspruchsniveau der Beschäftigten.

Grundanliegen ist die Anpassung der Arbeit an den Menschen durch Gestaltung des Arbeitssystems, bestehend aus Arbeitsplatz, Arbeitsraum, Arbeitsmittel, Umgebungsbedingungen und Organisation (Bild 1-1 und Bild 1-2).

Bild 1-1: Vereinfachte Darstellung eines Arbeitssystems. Die Ergonomie betrachtet ein Arbeitssystem stets als Ganzes


Notwendig ist auch die Anpassung des Menschen an die Erfordernisse der Arbeitstätigkeit durch die Auswahl von Personen mit erforderlicher Eignung sowie durch Übung und Gewöhnung, Einarbeitung, Training und Ausbildung.

Bild 1-2: Aus einem Baukastensystem erstellter Montageplatz für das Arbeiten im Stehen und Sitzen


1.2
Bewertung der menschlichen Arbeit

Die Gestaltung der Arbeit sollte folgenden Forderungen genügen:

Ausführbarkeit

Es ist zu beurteilen, ob die Ausführung der Arbeit überhaupt möglich ist. Hierbei ist beispielsweise zu beachten:

Zur Beantwortung dieser Fragen sind Methoden der Ergonomie und der Arbeitsmedizin anwendbar, z.B. Normen über Körpermaße und Körperkräfte sowie Sicherheitsvorschriften.

Erträglichkeit im Sinne von Schädigungslosigkeit

Es ist zusätzlich zu beurteilen, ob die Arbeit bei täglicher Wiederholung über das gesamte Arbeitsleben ohne Gesundheitsschädigung möglich ist. Beispielsweise muss hinterfragt werden:

Zur Beantwortung dieser Fragen sind Erkenntnisse der Ergonomie und der Arbeitsmedizin anzuwenden.

Zumutbarkeit im Sinne von Beeinträchtigungsfreiheit

Es ist zu beurteilen, ob die vorhandenen Erschwernisse und Beeinträchtigungen von den Betroffenen als zumutbar empfunden werden. Die Beantwortung dieser Frage ist mit Methoden der Sozialwissenschaften, nicht mit Methoden der Ergonomie und Arbeitsmedizin möglich.

Zufriedenheit im Sinne von Persönlichkeitsförderlichkeit

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.07.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion