Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI

Unterweisen
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1 Einführung

2 Unterweisen - eine betriebliche Notwendigkeit

2.1 WARUM muss unterwiesen werden?

2.2 WER muss unterweisen?

2.3 WEN muss der Unternehmer unterweisen?

2.4 WANN ist zu unterweisen?

2.5 WORÜBER ist zu unterweisen?

2.6 WIE soll unterwiesen werden?

3 Unterweisungspflichten in Unfallverhütungsvorschriften der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft

4 Unterweisungsinhalte einiger ausgewählter Unfallverhütungsvorschriften

4.1 Unterweisungsinhalt der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1), jetzt "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)

4.2 Unterweisungsinhalt der Unfallverhütungsvorschrift "Kraftbetriebene Arbeitsmittel" (VBG 5)

4.3 Unterweisungsinhalt der Unfallverhütungsvorschrift "Stetigförderer" (VBG 10)

4.3.1 Betriebsbestimmungen für Stetigförderer

4.3.2 Betriebsbestimmungen für fahrbare Traggerüste

4.4 Unterweisungsinhalt der Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D27)

4.5 Unterweisungsinhalt der Unfallverhütungsvorschrift "Steinbrüche, Gräbereien und Halden" (BGV C11)

4.5.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz

4.5.2 Gemeinsame Bestimmungen

4.5.3 Besondere Bestimmungen für Steinbrüche

4.5.4 Besondere Bestimmungen für Gräbereien

4.5.5 Besondere Bestimmungen für Haldenabtragungen

4.6 Unterweisungsinhalt der Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" (VBG 74)

5 Zuordnung der Unfallverhütungsvorschriften zu den Gewerbezweigen

6 Beispiele für eine Unterweisung

6.1 Laden des Haufwerks und Transport vom Steinbruch zum Brecher

6.2 Rohsteinlager in einem Werksteinbetrieb (Granit)

6.3 Mechanische Werkstatt

6.4 Mischanlage in einem Beton- und Fertigteilwerk

6.5 Betonsteinherstellung mit einem Brettfertiger

6.6 Nassaufbereitung in einem Kieswerk

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