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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 797 - Schallausbreitungsminderung - Reflexionsbedingte Schallpegelerhöhung - Meßverfahren - Lärmschutz-Arbeitsblatt LSa 03-234
Geräuschminderung in Fertigungshallen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/564.16)

(Ausgabe 08/2003)



nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

1 Vorbemerkung, Anwendungsbereich

Der Schallpegel an den einzelnen Arbeitsplätzen eines Fertigungsraumes wird von der Schallabsorptionsfähigkeit der Raumbegrenzungsflächen mitbestimmt. In reflexionsarmer Umgebung vermindert sich der Schallpegel einer Schallquelle mit größer werdendem Abstand rascher und in der Nähe der Schallquelle tritt eine geringere reflexionsbedingte Schallpegelerhöhung auf. Diese Wirkung ist um so größer, je näher benachbart ein Arbeitsplatz zu einer Raumbegrenzungsfläche ist.

Für die meisten Fertigungsräume ist die aus der Nachhallzeit berechnete äquivalente Schallabsorptionsfläche in der Regel nicht zur Beurteilung raumakustischer Verhältnisse geeignet. Dies gilt insbesondere, wenn größte und kleinste Raumabmessung das Verhältnis 3:1 nicht mehr einhalten. Quantitativ sichere Aussagen darüber, wie viel Absorptionsmaterial grundsätzlich in einen raumakustisch ungünstigen Raum eingebracht werden sollte, um eine optimale Schallabsorption zu erhalten, können dann aus der Größe der Nachhallzeit nicht mehr abgeleitet werden.

Daneben ist die Nachhallzeit auch dann nicht mehr als Ausgangsgröße für verlässliche Berechnungen brauchbar, wenn die Schallabsorption im Raum sehr ungleichmäßig verteilt ist oder wenn bereits ein hoher mittlerer Schallabsorptionsgrad vorliegt.

Beurteilungsgrößen, die auch in den genannten Fällen nicht versagen, sind die Schallpegelabnahme bei Entfernung von einer Punktschallquelle - die zugehörige Beurteilungsgröße ist die mittlere Schallausbreitungsminderung je Abstandsverdoppelung - und die reflexionsbedingte Schallpegelerhöhung am Arbeitsplatz, auch als Raumrückwirkung bezeichnet [ 1].

Das vorliegende LSA- Blatt beschreibt Messverfahren für die Schallausbreitungsminderung je Abstandsverdoppelung (vgl. Abbildung 1) und die reflexionsbedingte Schallpegelerhöhung am Arbeitsplatz anhand von Beispielen aus der betrieblichen Praxis.

Abbildung 1: Schallausbreitungsminderung je Abstandsverdoppelung von einer Punktschallquelle (schematisch)

2 Schallausbreitungsminderung je Abstandsverdoppelung

2.1 Begriffsbestimmung

Die mittlere Schallausbreitungsminderung je Abstandsverdoppelung ist ein Beurteilungsmaßstab für die akustischen Eigenschaften von Arbeitsräumen, der als Schallpegelabnahme mit zunehmender, jeweils verdoppelter Entfernung von einer Punktschallquelle bestimmt wird. Mit dieser Kenngröße ist eine unmittelbare Beurteilung der raumakustischen Verhältnisse möglich. Mit ihr kann die Ausdehnung des Einflussbereichs lauter Schallquellen im Raum abgeschätzt werden. Sie beantwortet die Frage, ob bzw. in welchem Maße ein ruhiger Arbeitsplatz in vorgegebener Entfernung von einer lauten Maschine durch Geräuschüberstrahlung in Mitleidenschaft gezogen wird, ohne das für diese Aussage zusätzliche raumakustische Parameter ermittelt werden müssen.

2.2 Testschallquelle und Messpfad

Die mittlere Schallausbreitungsminderung je Abstandsverdoppelung wird auf einem geradlinigen Messpfad bestimmt, der von einer geeigneten Schallquelle mit punktförmiger Abstrahlcharakteristik ausgeht. An diese Testschallquelle sind die gleichen Anforderungen zu stellen, wie an die in DIN EN ISO 3744, DIN EN ISO 3746 bzw. DIN EN ISO 3747 [ 3] zur Bestimmung der Raumkorrektur vorgesehenen Vergleichsschallquellen: Unter anderem muss die Schallabstrahlung für jedes Terzband die in [ 2] geforderten Toleranzen einhalten. Die Schallquelle sollte Kurzzeitschwankungen der Energieversorgung möglichst nicht in Schwankungen der Schallabstrahlung umsetzen. Die mit einer sprungartigen Änderung in der Energieversorgung von 1 % verbundene Änderung der Schallabstrahlung darf höchstens 0,3 dB betragen. Jeder folgende Messpunkt hat die doppelte Entfernung von der Schallquelle wie der vorherige Messpunkt. Von allen Messpunkten muss zur Schallquelle direkter Sichtkontakt bestehen. Schallquellen und Messpunkte befinden sich in Anlehnung an DIN EN ISO 11200 [ 4] in 1,5 m Höhe über dem Hallenboden.

Das Mikrofon ist horizontal auf die Schallquelle auszurichten. Zwischen Schallquelle und Mikrofon sollten grundsätzlich keine Streukörper auf dem Fußboden lagern. Ist dies in Ausnahmefällen nicht zu vermeiden, so dürfen die Streukörper nicht höher als 0,5 m sein. Seitliche Einengungen des Messpfades (z.B. Werkstücke, Container o.ä.), die höher als 0,5 m, aber niedriger als 1 m sind, sollten höchstens bis auf 1,5 m Abstand an den Messpfad heranrücken. Der Messpfad hat von Streukörpern, die höher als 1 m sind, eine seitliche Mindestentfernung von 2 m einzuhalten.

Zu den Messpfadenden sollten Einzel-Streukörper, die höher als 0,5 m, aber niedriger als 1 m sind, mindestens 2 m Abstand haben. Einzelstreukörper, die höher als 1 m sind, sollten von den Messpfadenden mindestens 3 m entfernt sein.

Zu den Wänden sollte der Messpfad rundum mindestens 4 m Distanz haben, es sei denn, die Schallausbreitungsminderung ist in einem schmaleren Raum zu bestimmen.

Um die genannten Bedingungen für die weitgehend ungehinderte Schallausbreitung entlang des Messpfades einzuhalten, empfiehlt es sich, z.B. zentral angelegte Transportwege zu wählen.

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