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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI 843 / DGUV Information 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/434)

(Ausgabe 2002)



implementiert mit Genehmigung der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

Vorwort

Von besonderer Bedeutung für die Anwendung von Blei (chem. Symbol Pb) ist seine unübertroffene chemische Widerstandsfähigkeit. Blei ist beständig gegenüber vielen Säuren, wie Schwefelsäure, Flusssäure, verdünnte Salzsäure und zahlreichen organischen Säuren. Auch gegenüber Ammoniak, Alkali- und Erdalkalihydroxiden, Soda, Chlor, Bleichlaugen sowie Meerwasser besteht eine gute Korrosionsfestigkeit. Demgegenüber gibt es jedoch auch chemische Einwirkungen, die zu einer Auflösung von Blei führen. Hierzu gehört weiches Trinkwasser, besonders wenn es einen höheren Gehalt an Kohlendioxid und Sauerstoff aufweist. Bleirohre in der Trinkwasserversorgung waren daher in der Vergangenheit häufig die Ursache für eine Bleibelastung.

Die leichte Freisetzung von metallischem Blei aus seinen Erzen und der geringe Schmelzpunkt (Blei, Schmelzpunkt 327 °C) führten schon in frühester Zeit zu einer Nutzung des Metalls. Hinzu kommt die leichte Verformbarkeit. Beim Schmelzprozess werden Bleidämpfe frei, sodass Bleivergiftungen bereits im Altertum bekannt waren.

Aber nicht nur die Dämpfe, sondern auch alle Verbindungen des Bleis sind gesundheitsschädlich. So haben Bleifarben, wie Bleiweiß oder Mennige, jahrzehntelang Anwendung gefunden. Heute besteht eine Belastung insbesondere beim Entfernen alter Beschichtungen.

Für Blei besteht, wegen der vorgenannten chemischen und physikalischen Eigenschaften, ein weites Anwendungsgebiet. Verwendet wird Blei insbesondere für Akkumulatoren, zur Herstellung oder Auskleidung von Behältern für aggressive Flüssigkeiten, als Lötmaterial, für Rohre und Drähte sowie für Lagermetalle.

Im Nachfolgenden werden die gesundheitlichen Aspekte einer Bleibelastung erläutert. Die Belastungspfade an den Arbeitsplätzen werden aufgezeigt und die Möglichkeiten zur Minimierung der Belastung beschrieben.

1 Arbeitsbereiche mit Bleiexposition

In den nachfolgend beschriebenen Arbeitsbereichen (Abschnitte 1.1 bis 1.10) sind Messungen erforderlich, um die Einhaltung der Luftgrenzwerte zu überprüfen. Im Bild 1-1 sind für wesentliche Arbeitsbereiche mit Bleiexposition die durch den Berufsgenossenschaftlichen Messtechnischen Dienst erfassten Messergebnisse dargestellt.

Die in Abschnitt 4 aufgeführten Hygienemaßnahmen sind generell einzuhalten.

Bei Bleikonzentrationen oberhalb des Luftgrenzwertes sind Vorsorgeuntersuchungen und persönliche Schutzausrüstungen (z.B. Atemschutz) erforderlich.

Bild 1-1: Arbeitsbereiche mit Bleiexposition
(Mittelwerte über einen Datenzeitraum von 1980 bis 2000)

1.1 Anlieferung, Transport und Lagerung

Bei Anlieferung, Transport und Lagerung von bleihaltigen Erzen und Konzentraten werden bleihaltige Flugstäube frei, die ohne geeignete Handhabung (z.B. Anlieferung in geeigneten geschlossenen Systemen, Benetzung, Absaugung und permanente Reinigung der Flächen) Bleikonzentrationen oberhalb des Luftgrenzwertes erwarten lassen.

Bild 1-2: Anlieferung, Transport und Lagerung von bleihaltigen Konzentraten

1.2 Sintern und Agglomerieren

Beim Sintern und Agglomerieren von Feinerzen und bleihaltigen Stäuben (z.B. Filterstäuben) werden in der Regel Bleikonzentrationen oberhalb des Luftgrenzwertes gefunden.

Bild 1-3: Sintern und Agglomerieren von Feinerzen und bleihaltigen Stäuben

1.3 Erschmelzen von bleihaltigen Erzen und Konzentraten

Das Erschmelzen von bleihaltigen Erzen und Konzentraten in Bleischachtöfen, Drehöfen, liegenden Drehöfen (QSL) und Einschmelzen von bleihaltigen Produkten in anderen Aggregaten muss unter Anwendung lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.

Trotz der technischen Maßnahmen ist eine Überschreitung des Luftgrenzwertes möglich.

Bild 1-4: Erschmelzen von bleihaltigen Materialien im Drehofen

1.4 Raffination und Weiterverarbeitung

Bei der Raffination (z.B. Seigern) und der Weiterverarbeitung von bleihaltigen Produkten müssen geeignete lüftungstechnische Maßnahmen durchgeführt werden.

Trotz der technischen Maßnahmen ist eine Überschreitung des Luftgrenzwertes möglich.

Bild 1-5: Raffination von Blei im Seigerofen

1.5 Verladung und Transport von bleihaltigen Krätzen, Aschen, Filterstäuben

Die Verladung und der Transport von bleihaltigen Krätzen, Aschen, Filterstäuben und anderen Nebenprodukten und das Entleeren der Behälter kann eine Überschreitung des Luftgrenzwertes zur Folge haben.

Bild 1-6: Verladen und Transportieren von bleihaltigen Aschen

1.6 Einschmelzen und Recycling von Bleischrott, Elektroschrott, Akkus

Das Einschmelzen und Recycling, z.B. von Bleischrott, Elektroschrott, Akkus, muss unter Anwendung lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.

Trotz der technischen Maßnahmen ist eine Überschreitung des Luftgrenzwertes möglich.

Bild 1-7: Einschmelzen von bleihaltigem Material

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