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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI/GUV-I 868 / DGUV Information 212-007 - Chemikalienschutzhandschuhe
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 01/2008; 06/2009)




Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Soweit in Informationen verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben werden, sind diese durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, werden grundsätzlich durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.

1 Warum werden Chemikalienschutzhandschuhe benötigt

Chemikalienschutzhandschuhe schützen vor Gesundheitsschäden bzw. Verletzungen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man sich verletzt oder schädigt, ist nicht gering; denn Chemikalien am Arbeitsplatz gehören in Werkstätten oder Produktionsbetrieben in der heutigen Zeit schon fast zur Normalität. Vielen gefährlichen Stoffen kann man bereits von außen ansehen, wie gefährlich sie sind. So werden z.B. giftige Stoffe mit dem "Totenkopf" oder ätzende Stoffe mit dem Piktogramm des "Reagenzglases" gekennzeichnet.

Tabelle 1: Beispiele für die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe

Kennzeichnung Stoff Gefährdung

gesundheitsschädlich
Xylol

(Aromatischer Kohlenwasserstoff, z.B. in Farben, Lacken)

Entfettung

ätzend
Schwefelsäure
(Anorganische Mineralsäure, z.B. Batteriesäure)

Natronlauge
(Anorganische base, z.B. in Grundreinigern)

Verätzung

leichtentzündlich
Lösemittel
(z.B. in Bremsenreinigern, Reinigungsmitteln)
brennbar

brandfördernd


ätzend

Wasserstoffperoxid
(Peroxid, z.B. in Reinigungsmitteln, Blondiermitteln)
Verätzung, Verbrennung

explosionsgefährlich


reizend

Dibenzoylperoxid
(Peroxid, z.B. Startreagenz für Polymerisationen)
Verbrennung, Reizung


Andererseits kann man bei vielen Arbeitsstoffen die Gefährlichkeit auch nicht sofort erkennen, z.B. wenn sie nicht gekennzeichnet sind, aber bei der Tätigkeit ein Gefahrstoff freigesetzt wird.

Noch schwieriger wird es z.B. in Sanierungsbereichen in denen nicht immer bekannt ist, mit welchen Gefahrstoffen überhaupt zu rechnen ist.

Da es den universell einsetzbaren Chemikalienschutzhandschuh nicht gibt, muss der Schutzhandschuh zur Gefährdung "passen". Grundlage für die richtige Auswahl von Chemikalienschutzhandschuhen ist die Gefährdungsbeurteilung (siehe Abschnitt 3, Anhang 1).

In jedem Fall muss zuerst versucht werden, die Gefährdung durch einen Ersatzstoff oder ein Ersatzverfahren zu minimieren. Wenn neben den vorrangig durchzuführenden technischen und gegebenenfalls organisatorischen Schutzmaßnahmen persönliche Schutzmaßnahmen die einzige Möglichkeit sind, die Haut zu schützen, müssen geeignete Schutzhandschuhe und gegebenenfalls weitere Persönliche Schutzausrüstungen durch den Unternehmer ausgewählt und zur Verfügung gestellt werden.

S Substitution (Ersatzstoff, Ersatzverfahren)
T Technische Schutzmaßnahmen
O Organisatorische Schutzmaßnahmen
P Persönliche Schutzmaßnahmen


2 Welche Chemikalienschutzhandschuhe gibt es?

Das Angebot an unterschiedlichen Chemikalienschutzhandschuhen ist vielfältig, aber nicht jeder Schutzhandschuh ist für jeden Zweck geeignet und es gibt auch nicht den einen Chemikalienschutzhandschuh, der für alle Tätigkeiten mit allen Chemikalien geeignet ist.

2.1 Arten von Chemikalienschutzhandschuhen

Chemikalienschutzhandschuhe können aus unterschiedlichen Materialien bestehen, z.B. Kautschuk, Polyvinylchlorid, Polyethylen oder chemisch veredeltem Kautschuk und bieten daher unterschiedliche Eigenschaften und Fähigkeiten. Folgende Materialien für Schutzhandschuhe kommen beispielsweise in Betracht:

Tabelle 2: Materialien für Schutzhandschuhe

Material Beispiel Eigenschaften
Latex
(Natural Rubber - NR)

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