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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI 5039 - Sicherheitsmaßnahmen gegen Übergriffe Dritter in Verkehrsunternehmen
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 03/2009)



nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

1. Einleitung

In unserer Gesellschaft ist eine zunehmende Gewaltbereitschaft festzustellen, die sich durch Kriminalstatistiken belegen lässt. Dies hat auch Auswirkungen auf das Unfallgeschehen bei den Verkehrsunternehmen. In den letzten Jahren wurde etwa jeder zehnte angezeigte Arbeitsunfall in Unternehmen der Branche ÖPNV/Bahnen der VBG * durch Übergriffe Dritter verursacht. Unter dem Begriff "Übergriffe Dritter" im Sinne dieser BG-Information wird jeder Vorfall verstanden, bei dem ein Beschäftigter während der Ausübung seines Dienstes bedroht oder tätlich angegriffen wird. Traten derartige Vorfälle bislang besonders bei den Unternehmen auf, die im großstädtischen Bereich Personennahverkehr durchführen - zum Beispiel Straßenbahn-, Stadtbahn-, U-Bahn- und Omnibusunternehmen -, sind in jüngerer Zeit vermehrt auch die Beschäftigten von Eisenbahnunternehmen mit Personenverkehr das Ziel von Übergriffen geworden.

Die Auswertung des Unfallgeschehens zeigt, dass einige Beschäftigtengruppen in besonderem Maße durch Übergriffe gefährdet sind. So hat das Fahrpersonal bei diesen Arbeitsunfällen einen Anteil von 49 Prozent, wovon mehr als 3/4 auf die Fahrer von Linienbussen entfallen. 43 Prozent entfallen auf die Fahrausweisprüfer. Die übrigen 8 Prozent entfallen auf die Beschäftigten des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes, des Kundendienstes und auf die Verkehrsmeister. In dieser BG-Information wird auch dieser Häufigkeitsverteilung Rechnung getragen.

Unfälle durch Übergriffe mit Verletzungsfolgen verursachen den Unternehmen und der Berufsgenossenschaft Kosten und den Betroffenen zum Teil erhebliches Leid. Neben körperlichen Verletzungsfolgen sind in einzelnen Fällen auch psychische Folgen in Form posttraumatischer Belastungen festzustellen. Häufen sich Übergriffe in einem Unternehmen oder in bestimmten Bereichen des Verkehrsnetzes, beeinträchtigt dies das subjektive Sicherheitsempfinden von Kunden und Beschäftigten, die sich in diesen Bereichen aufhalten oder tätig sind. Ein allgemeines Unsicherheitsgefühl verursacht Stress und kann somit die Gesundheit beeinträchtigen. Beschäftigte gefährden sich selbst, wenn sie nicht beachten, dass der Schutz ihrer Gesundheit wichtiger ist als der Schutz von Sachwerten oder die Ergreifung von Tätern.

Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Dazu gehören auch technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Übergriffen auf das Personal durch aggressive Fahrgäste und durch kriminelle Handlungen betriebsfremder Personen. Daneben ist es wichtig für die Unternehmen, die Beschäftigten in die Lage zu versetzen, in Konfliktsituationen angemessen zu reagieren und so Schaden von sich selbst und den Fahrgästen abzuwenden und die Betriebseinrichtungen zu schützen.

Diese BG-Information richtet sich vorrangig an Unternehmer und deren Führungskräfte mit Verantwortung für Personal mit Kundenkontakt. Sie gibt Hinweise zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen, mit denen das Gefährdungspotenzial verringert werden kann. Für die Betroffenen, das heißt die Beschäftigten selbst, gibt diese BG-Information Hinweise auf gegebenenfalls im eigenen Unternehmen umzusetzende Maß nahmen.

2. Allgemeines

Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen das Personal von Verkehrsunternehmen gegen Übergriffe Dritter geschützt werden kann. Vor dem Hintergrund eines ganzheitlichen Ansatzes ist häufig eine Maßnahmenkombination erforderlich, um den Schutz wirksam und angepasst an die betriebsspezifischen Verhältnisse realisieren zu können.

Basis für die Festlegung dieser Maßnahmen ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung, die ohnehin vom Gesetzgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz für alle Arbeitsbereiche gefordert wird. Handlungshilfen und Checklisten zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, auch für den Fahrdienst von Bahnen und Bussen, können zum Beispiel über die VBG (www.vbg.de/downloads, Thema Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen) bezogen werden. Der Faktor "Gefährdung durch Personen" ist genauer zu betrachten für Personal, das häufig Kontakt zur Öffentlichkeit, also insbesondere zu Kunden (Fahrgästen), aber auch zu Dritten (Passanten, Straßenverkehrsteilnehmer), hat.

Die Gefährdungsbeurteilung hat das Ziel, Art und Umfang der Gefährdungen zu erkennen, gefährdete Personengruppen im Unternehmen zu identifizieren und sich einen Überblick zu verschaffen, wie hoch das Risiko jeweils einzuschätzen ist. Um präventiv tätig werden zu können, ist es wichtig, nicht nur das tatsächliche Unfallgeschehen auszuwerten, sondern bereits im Vorfeld Hinweise auf Konfliktpotenzial zu erhalten. Wichtige Hinweise auf problematische Bereiche im Netz können dabei auch bei den Betroffenen selbst abgefragt werden. Die Einbindung von Sicherheitsbeauftragten aus dem Fahrdienst, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und der Betriebsvertretung kann hilfreich sein.

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