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Beispiel einer Gefährdungsbeurteilung für das Verlegen von Profilblechen Anhang 7

Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation) - Baustelle "Montage von Profiltafeln"

[ ] Arbeitsbereich Baustelle
[ ] Berufsgruppe/ Person
[ ] Tätigkeiten [ ] Montage von Profiltafeln - Dach
    [ ] Montage von Profiltafeln - Wand


Informationen:

ArbStättV, ASR 12/1-3, GefStoffV, BaustellV, BetrSichV,
BGV A1, BGV A3, BGV C22, BGV D36, BGR 198, BGR 500, BGI 544, BGI 608, BGI 807, BGI 815, BGI 826, BGI 831, BGI 865


G-Faktor Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung Gefährdungen bewerten   Maßnahmen Bear-
beiter/ Bera-
ter
Ter-
min

erle-
digt

wirk-
sam ja/ nein
Risiko Handl.
-be-
darf ja/ nein
G M K
Baustelle, allgemein - Arbeitsplätze und Verkehrswege  
1.4 Herabfallen von Arbeitsmaterial, Werkzeugen usw.         O Handwerkszeuge in festen Taschen aufbewahren - nie in Kleidertaschen tragen      
[_] von höher gelegenen Arbeitsplätzen O Arbeitsmaterial und Werkzeuge ordnungsgemäß ablegen
[ ]   O Anbringen von Fußleisten, Drahtgittern, Fangnetzen, Schutzgerüsten
  O Schutzhelm
O Sicherheitsschuhe
O  
1.5 Ausrutschen, Stolpern           Transportwege und Arbeitsflächen      
[ ] auf Verkehrswegen O trittsicher
[ ] auf Arbeitsplätzen O nicht einengen
[ ]   O nicht verstellen
  O witterungsbedingte Glätte beseitigen
O Stolperstellen beseitigen
O  

1.6 Absturz von hoch gelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen           O sicheren Zugang zum Arbeitsplatz gewährleisten (z.B. über Treppentürme, Treppen, Laufstege)      
[ ] kein sicherer Zugang zum Arbeitsplatz O Leitern als Zugang zum Arbeitsplatz nur in begründeten Ausnahmefällen
[ ] längeres Arbeiten auf Leitern Hinweis:

Leitern dürfen als Verkehrsweg nur eingesetzt werden, wenn

  • der zu überbrückende Höhenunterschied nicht mehr als 5 m beträgt,
  • der Aufstieg nur für kurzzeitige Bauarbeiten benötigt wird,
  • sie in Gerüsten als Gerüstinnenleitern eingebaut werden, die nicht mehr als 2 Gerüstlagen miteinander verbinden,
  • sie an Gerüsten als Gerüstaußenleitern angebaut sind und die Gerüstlagen nicht höher als 5 m über einer ausreichend breiten und tragfähigen Fläche liegen,
  • in Gerüsten der Einbau innen liegender Aufstiege aus konstruktiven Gründen nicht möglich ist,
  • sich die Arbeitsplätze in Schächten befinden und der Einbau einer Treppe aus bau- oder arbeitstechnischen Gründen nicht möglich ist
[ ]

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(Stand: 16.06.2018)

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